Die Bundesregierung setzt einen weiteren Teil eines Strompreispakets für die Industrie um. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, ist am Mittwoch eine neue Förderrichtlinie zur Ausweitung der sogenannten Strompreiskompensation in Kraft getreten. Die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt starte Anfang April mit dem diesjährigen Antragsverfahren.
Die Ampel-Koalition hatte sich im Herbst angesichts von im internationalen Vergleich hohen Stromkosten auf Entlastungen für das produzierende Gewerbe geeinigt. Ein Paket sah zum einen eine temporäre Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen dort sowie in der Land- und Fortwirtschaft zum 1. Januar vor. Zum anderen soll die Strompreiskompensation verlängert und zudem ausgeweitet werden, indem ein bisheriger Selbstbehalt gestrichen wird. Bisher werden rund 350 Unternehmen von Kosten durch den EU-Emissionshandel entlastet, die bei der Stromproduktion anfallen. Eine Extra-Entlastung für besonders stromintensive Unternehmen ("Super-Cap") soll ebenfalls ausgeweitet werden.
Die neuen Regeln gelten laut Ministerium für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030. Die neue Förderung stehe noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. © dpa
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