Nach langem Hin- und Her hat der Bundestag die Grundgesetzänderung zum Digitalpakt mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Schüler und Lehrer an Deutschlands 40.000 Schulen können damit auf neuere Computer und besseres Internet hoffen.

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Der Bundestag hat den Weg für den Digitalpakt Schule frei gemacht: Das Parlament billigte am Donnerstag die vom Vermittlungsausschuss am Vorabend ausgehandelte Grundgesetzänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Im Rahmen des Digitalpakts stellt der Bund den Ländern innerhalb von fünf Jahren fünf Milliarden Euro für Laptops oder Tablets in den Schulen zur Verfügung.

Von den 648 abgegebenen Stimmen, waren 574 Ja-Stimmen und 74 Nein-Stimmen. Als einzige Fraktion hatte die AfD angekündigt, die vorliegende Einigung abzulehnen.

Projekte müssen nicht zwingend 50:50 finanziert werden

Die Grundgesetzänderung war für den Bund Voraussetzung dafür, diese Mittel bereitzustellen. Der Bund kann nun auch Personal in den Schulen finanziell unterstützen, wenn es um besondere, befristete Ausgaben geht - etwa den Einsatz von Systemadministratoren für die Digitalisierung.

Außerdem rückte der Bund von seiner früheren Forderung ab, bei Bundeszuschüssen den Ländern ergänzende Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben. Statt dieser 50:50-Regelung soll die Finanzierungsquote zwischen Bund und Ländern für jedes Projekt individuell festgelegt werden. Neben dem Bildungsbereich betrifft dies auch die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs.

Die geplante Verfassungsänderung sieht zudem vor, dass für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur schwächere Kontrollrechte des Bundes als in anderen Bereichen gelten. Der Bundesrat stimmt nun am 15. März über die Grundgesetzänderung für den Digitalpakt Schule ab.  © AFP

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