Das Bundesverfassungsgericht will am 1. Oktober sein Urteil zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamtgesetz verkünden. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte sich gegen verschiedene Regelungen des 2017 geänderten Gesetzes an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt.
Die Kläger sehen durch die Befugnisse der Sicherheitsbehörden ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt - und fordern konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten.
Konkret kritisiert die GFF Regelungen, die das Bundeskriminalamt etwa ermächtigen, Kontaktpersonen von Verdächtigen heimlich zu überwachen. Sie beanstanden zudem, sensible personenbezogene Daten könnten schon wegen vager Anhaltspunkte oder bloßer Vermutungen umfangreich auf Vorrat gespeichert und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen genutzt werden.
Es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und dem Schutz individueller Freiheitsrechte, hatte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats, Stephan Harbarth, bei der mündlichen Verhandlung im Dezember gesagt. © dpa
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