Die zur Bekämpfung der dritten Corona-Welle in diesem Jahr bundesweit verhängten Einschränkungen der bürgerlichen Freiheit waren rechtens, also vereinbar mit dem Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverfassungsgericht in seinem mit Spannung erwarteten Urteil. (Teaserbild: dpa/Fotomontage)