Das Bundesjustizministerium will die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren erhöhen. Es legte dazu am Dienstag einen Referentenentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts vor. Demnach sollen Rechtsanwalts-und Gerichtskosten je nach Gebührenart um sechs beziehungsweise neun Prozent steigen. Gebühren für Gerichtsvollzieher sollen sich um neun Prozent erhöhen.
"Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind tragende Säulen unseres Rechtsstaats", erklärte Bundesjustizminister
Länder und Verbände können nun zu dem Referentenentwurf Stellung nehmen. Hierzu läuft eine Frist bis zum 8. Juli. Danach müsste die Vorlage das Bundeskabinett beschließen, bevor sie ins Parlament geht. © AFP
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