Die Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz für mehr Ordnung bei der Asylzuwanderung gehen dem innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, nicht weit genug. Die Maßgabe, Asylverfahren von Schutzsuchenden aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent künftig in maximal drei Monaten abzuschließen, wäre in der Praxis nicht sehr wirkungsvoll, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. "Selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schnell entscheidet, bleiben die Rechtsmittelfristen gleich", fügte er hinzu.
Besser wäre es aus seiner Sicht, weitere Staaten mit niedrigen Anerkennungsquoten zu "sicheren Herkunftsländern" zu erklären. Dass sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz am vergangenen Freitag darauf nicht verständigt hätten, sei "der ideologischen Verweigerungshaltung der Grünen", die in einigen Ländern mitregierten, geschuldet, sagte Throm. Was bei dem Vorschlag der Länder auch gefehlt habe, sei "das Signal an Menschen aus den entsprechenden Herkunftsländern, sich erst gar nicht auf den Weg zu machen".
Sichere Herkunftsstaaten: Liste und Diskussion
Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und dem betroffenen Ausländer damit in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden droht.
Aktuell gilt das für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana, Senegal, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro. Die Ampel-Regierung hat sich außerdem darauf verständigt, Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Für Staaten wie etwa Tunesien oder Marokko schließen dies die Grünen aus.
Diskussion um Asylverfahren: Länder fordern kürzere Dauer
Auf die Frage, ob die von den Ländern geforderte Dauer von maximal drei Monaten für Asylverfahren von Menschen mit niedriger Anerkennungsquote realistisch sei und womöglich zusätzliches Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erfordern würde, antwortete eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, der Beschlussvorschlag der Länder sei nunmehr Gegenstand von Gesprächen mit dem Bund. Diese dauerten noch an.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bamf liegt derzeit nach Angaben des Ministeriums bei durchschnittlich 6,6 Monaten - von der Antragstellung bis zur Entscheidung. Allerdings wird bei diesem Durchschnittswert nicht nach Anträgen von Menschen mit geringer oder hoher Bleibeperspektive differenziert. © dpa
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