Pflegekräfte, Apotheker und viele weitere Berufe sind während der Coronakrise besonders wichtig. Sie sind die Arbeitskräfte, die unser System am Laufen halten. Nun drohen ihnen bis zu zwölf Stunden Arbeit am Tag.

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In bestimmten Berufen soll die Arbeitszeit während der Coronakrise auf bis zu zwölf Stunden am Tag ausgedehnt werden dürfen. Das geht aus dem Entwurf für eine Arbeitszeitverordnung hervor, die das Bundesarbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet hat, wie das "Handelsblatt" berichtet.

Demnach dürfe das Arbeitszeitgesetz für "systemrelevante" Berufe bis Ende Juni gelockert werden. Und gleichzeitig die tägliche Ruhezeit auf neun Stunden verkürzt werden. Die betroffenen Arbeitnehmer sollen in dieser Zeit auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.

Genannt werden Mitarbeiter in Branchen, die mit der Herstellung, der Verpackung und dem Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs zu tun haben. Ebenso Mitarbeiter in der Arzneimittelbranche, in der Landwirtschaft, in der Energie- und Wasserversorgung, in Apotheken und Sanitätshäusern, Beschäftigte in der Geld- und Werttransportbranche oder im Daten- und Netzwerkmanagement.

Opposition kritisiert Gesetzesentwurf für Zwölf-Stunden-Arbeitstage

Die Arbeitszeit dürfe aber nur verlängert werden, wenn sie "nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann", heißt es in dem Entwurf.

Seitens der Opposition werden entsprechende Pläne kritisiert. Anstatt die Arbeitsbedingungen der betroffenen Berufe zu verbessern - etwa durch mehr Personal oder den Schutz des Tarifvertrages -, würden die überlasteten Beschäftigten ausgequetscht werden, sagte Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken dem "Handelsblatt".

Coronakrise: Bundesregierung will Gesundheitswesen sicherstellen

Die Bundesregierung hatte - als eine von zahlreichen Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Coronakrise - die Möglichkeit auf den Weg gebracht, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu verordnen, um die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern in der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie sicherzustellen". (msc/dpa)

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