Der frühere US-Präsident Donald Trump darf laut einem Gerichtsentscheid an den Präsidentschaftsvorwahlen im US-Bundesstaat Colorado teilnehmen. Die Bezirksrichterin von Colorado, Sarah Wallace, kam in ihrem Urteil am Freitag (Ortszeit) zu dem Schluss, dass Trump bei der Kapitol-Erstürmung am 6. Januar 2021 zwar zu politischer Gewalt angestiftet, aber damit nicht gegen seinen Amtseid verstoßen habe. Damit wies sie einen Antrag von Trump-Gegnern auf Ausschluss des Republikaners von den Vorwahlen zurück.

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Kontroverse um Trumps Kandidatur: Bezug auf 14. Verfassungszusatz wegen Kapitol-Erstürmung

Eine Gruppe von Wählern hatte argumentiert, Trump dürfe auf Grundlage des 14. Zusatzes zur US-Verfassung nicht antreten. Dieser schreibt fest, dass niemand ein öffentliches Amt ausüben darf, wenn er an einem "Aufstand oder Aufruhr" gegen die Verfassung teilgenommen hat, nachdem er einen Eid auf ihre Verteidigung abgelegt hat.

Trump-Gegner argumentieren, wegen seiner Rolle bei der Kapitol-Erstürmung am 6. Januar 2021 dürfe der Ex-Präsident nicht erneut für das Weiße Haus kandidieren. Zuvor hatten bereits Richter in mehreren anderen Bundesstaaten entschieden, Trump auf den Stimmzetteln zu belassen.

Streit um Trumps Teilnahme an Präsidentschaftswahl

Derzeit laufen in mehreren US-Bundesstaaten Bemühungen, Trump von der Wahl auszuschließen. Unter Juristen ist umstritten, inwieweit der nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg zwischen den Nord- und Südstaaten beschlossene 14. Verfassungszusatz dabei herangezogen werden kann. Die Frage könnte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen, in dem das konservative Lager eine klare Mehrheit von sechs der neun Verfassungsrichter stellt.

Trump ist im Rennen um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner der haushohe Favorit und führt in Umfragen mit großem Vorsprung. Sollte der 77-jährige Rechtspopulist die Mitte Januar im Bundesstaat Iowa startenden Vorwahlen gewinnen, würde er bei der Präsidentschaftswahl vom 5. November 2024 gegen Amtsinhaber Joe Biden von der Demokratischen Partei antreten.  © AFP

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