Von den rund 6000 Einträgen im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag ist einem Bericht zufolge rund jeder dritte fehlerhaft. Mehr als 2000 E-Mails habe die Bundestagsverwaltung bereits an eingetragene Organisationen und Personen verschickt, um sie auf Unstimmigkeiten in ihren Einträgen hinzuweisen, teilte ein Vertreter der Behörde dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben) mit. Hinzu seien rund 200 Telefonate gekommen. Laut Bundestagsverwaltung mussten manche Organisationen mehrfach kontaktiert werden, manche Mails seien aber auch an mehrere Organisationen gegangen.
Grund für die massenhaften Falschangaben sind offenbar unscharfe und komplexe Vorgaben, die vor allem kleine Verbände überfordern, hieß es in dem Bericht. Das führe dazu, dass sich etwa der vergleichsweise kleine Deutsche Kanu-Verband plötzlich zu jenen Organisationen gezählt habe, die mit das meiste Geld für politische Interessenvertretung ausgeben.
Auch nach mehrfacher Nachfrage bei der Bundestagsverwaltung sei ihm nicht klar gewesen, welche Ausgaben genau als Interessenvertretung zählen und welche nicht, sagte der Generalsekretär des Kanu-Verbands, Wolfram Götz, dem RND. Inzwischen wurden die Angaben korrigiert.
"Dass 2000 von 6000 Einträgen ins Lobbyregister offenbar fehlerhaft sind, ist natürlich problematisch", sagte Enno Cordes von Transparency International Deutschland den RND-Zeitungen. Er rechne aber damit, dass sich die Anlaufschwierigkeiten mit der Zeit legen würden. "Aller Anfang ist schwer."
Die Ampel-Parteien wollen das Lobbyregister verschärfen. Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über das Vorhaben. Die Pflicht zur Registrierung gilt seit Anfang 2022. Künftig soll sie bereits dann greifen, wenn Interessenvertreter Kontakt mit Referenten in der Regierung aufnehmen. Bisher war eine Registrierung erst von der Ebene der Unterabteilungsleiter aufwärts erforderlich.
Durch die Novelle soll das Register auch aussagekräftiger werden. Geplant ist, dass Interessenvertreter Angaben zu Auftraggeber und Finanzierung offenlegen müssen. Gemäß den Gesetzesplänen müssen Lobbyisten künftig im Register auch angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Mitglied des Bundestags waren oder Regierungsämter innehatten. © AFP
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