Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die weiteren Maßnahmen in der Coronakrise bekanntgegeben. Die Kontaktbeschränkungen werden bis grundsätzlich bis zum 3. Mai verlängert. Doch es gibt erste Lockerungen.

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Im Kampf gegen das Coronavirus werden die seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen für die Menschen in Deutschland grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert. Darauf verständigten sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch. Zugleich vereinbarten sie vorsichtige Lockerungen der Einschränkungen des täglichen Lebens.

Geschäfte bis 800 Quadratmeter sollen wieder öffnen dürfen - Gastronomie bleibt geschlossen

So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Gastronomiebetriebe in Deutschland bleiben vorerst weiter geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Schulbetrieb soll schrittweise wieder beginnen

Der Schulbetrieb soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich.

Großveranstaltungen bis 31. August verboten

Großveranstaltungen sollen dagegen weiter grundsätzlich untersagt bleiben - und zwar bis zum 31. August. Betroffen seien auch Fußballspiele, wie es hieß. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen sollen durch die Länder getroffen werden.

Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bestehen

Allerdings bleibt das Versammlungsverbot in Gotteshäusernbis auf Weiteres in Kraft. Auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.

"Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet", heißt es in der Vereinbarung. Es sei nach dem, was man über das Virus wisse, aber "dringend geboten", sich auf die Vermittlung religiöser Inhalte "auf medialem Weg" zu beschränken. "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden."

Bürger sollen weiter auf private Reisen verzichten - Empfehlung von Masken

Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten - sowie auf überregionale tagestouristische Ausflüge - sollen die Bundesbürger weiter verzichten. Ziel sei es, eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern vom Mittwoch. Die weltweite Reisewarnung werde aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Zum Thema Masken haben Bund und Länder das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel "dringend" empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht gibt es aber nicht.

Alltagsmasken dienen laut Gesundheitsministerium dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. (mgb/ash/dpa)

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