Die Staatsanwaltschaft Mainz hat es abgelehnt, Ermittlungen gegen den Präsidenten der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe von 2021 aufzunehmen. Es bestehe kein Anfangsverdacht gegen Thomas Linnertz, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

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In einer Anzeige war ihm vorgeworfen worden, im April im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal falsch ausgesagt zu haben. Dabei ging es um die Genehmigung eines Urlaubs seiner früheren Stellvertreterin Begona Hermann. In der Ausschusssitzung habe er dienstliche Gründe für die Gewährung des Urlaubs angegeben. In einem Interview direkt nach der Sitzung habe er gesagt, dass es auch private Gründe dafür gegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es im Gesamtkontext keinen Anfangsverdacht für eine uneidliche Falschaussage gebe. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er in der Sitzung bewusst Umstände verschwiegen habe, die den Inhalt seiner Aussage grundlegend verändert hätten.

Die Gewährung des Urlaubs seiner damaligen Stellvertreterin sei von der rheinland-pfälzischen Urlaubsverordnung gedeckt gewesen, wonach ein bewilligter Urlaub nur aus zwingenden dienstlichen Gründen widerrufen werden kann. Linnertz habe geschildert, dass eine Anwesenheit von Hermann wegen der bestehenden Organisationsstruktur nicht zwingend erforderlich gewesen sei und er ihren Urlaub deshalb nicht widerrufen habe.

Die in dem Interview erwähnten privaten Gründe seien nicht in der Sache entscheidend gewesen. Er habe mit Hermann nicht über eine Urlaubsrückgabe gesprochen, weil er befürchtet habe, dass sie diesen dann nicht antreten werde. Diese Erklärung impliziere, dass Linnertz auch die persönlichen Interessen Hermanns bei der Frage eines Widerrufs des Urlaubs im Blick gehabt habe.

Erst im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Mainz ihre Ermittlungen gegen Hermann wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage eingestellt. Sie habe nicht wissentlich falsch vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt. Ihr war vorgeworfen worden, falsche Angaben über ihre Anwesenheit in der technischen Einsatzleitung gemacht zu haben.



  © AFP

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