Das Bundesverfassungsgericht will klären, welche Befugnisse die Sicherheitsbehörden bei der Terrorismusabwehr haben.

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Es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und dem Schutz individueller Freiheitsrechte, sagte Präsident Stephan Harbarth am Mittwoch in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht prüft, ob die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber vor allem dem Bundeskriminalamt (BKA) einräumt, Grundrechte verletzen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde gegen das 2017 geänderte BKA-Gesetz erhoben. Es geht unter anderem um Fragen zur Datenerhebung und den Datenaustausch zwischen dem BKA und den Polizeibehörden der Bundesländer. Zudem monieren die Kläger, dass Kontaktpersonen von Verdächtigen heimlich überwacht werden können.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erläuterte kurz vor der Verhandlung, der Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden sei insbesondere eine Lehre aus dem Fall um die Rechtsterroristen-Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). "Das dient dem Schutz der Sicherheit der Bevölkerung", sagte die SPD-Politikerin. Die Behörden bräuchten die Möglichkeit, Daten auszutauschen, damit eine Terrorgruppe nicht wie damals jahrelang unerkannt Taten begehen kann.

Faser verwies auf die aktuelle Weltlage, die Gefahr islamistischer Terroranschläge in Deutschland und Krieg in Europa. Oftmals verlasse sich Deutschland auch auf ausländische Dienste. Daher brauche es hierzulande die notwendigen Maßnahmen, "damit wir dort besser werden können". Es gehe um Prävention im Kampf gegen Terroristen und die organisierte Kriminalität. "Das macht nicht an Grenzen Halt."

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvR 1160/19)  © dpa

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