Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim Heizungsgesetz begrüßt. Es sei "ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz - insbesondere bei Bestandsgebäuden - eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe (MIttwochsausgaben). Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden.

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"Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt", stellte Landsberg fest. Zugleich forderte er vom Bund "eine nachhaltige Unterstützung", damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, forderte der Hauptgeschäftsführer. Dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung.

Die Ampelkoalition hatte am Dienstag nach monatelangem Kräftemessen ihren Streit um das Heizungsgesetz beigelegt. Das ursprünglich anvisierte Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab 1. Januar 2024 ist vom Tisch: Die erzielte Grundsatzeinigung der drei Koalitionsfraktionen sieht jahrelange Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Zudem soll die staatliche Förderung noch einmal aufgestockt werden. Das Gesetz soll noch diese Woche in den Bundestag eingebracht und vor der Sommerpause verabschiedet werden.  © AFP

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