Die Zeitung "Junge Welt" muss nach einem Urteil eine Nennung in Verfassungsschutzberichten hinnehmen.
Die Bezeichnung "marxistisch-leninistisch" für die Ausrichtung des Blattes sei zutreffen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Zudem bekenne sich die "Junge Welt" nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Aus Sicht des Gerichts gibt es darum keinen Anlass, dem Bundesinnenministerium eine weitere Verbreitung der Berichte zu untersagen, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters. (Az.: VG 1 K 437/21)
Damit blieb eine Klage des 1947 gegründeten überregionalen Blattes mit Hauptsitz in Berlin gegen das Ministerium ohne Erfolg. Die Zeitung war bereits im Eilverfahren 2022 damit gescheitert, eine Verbreitung der Berichte zu stoppen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa
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