In den schleppenden Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn wollen Gewerkschafter mehr Druck machen. Nach jüngsten Warnstreiks im Verkehrssektor müssen Bahnreisende in den kommenden Tagen wieder mit erheblichen Einschränkungen und Zugausfällen rechnen.

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Bei der Deutschen Bahn und weiteren Bahnunternehmen sind in den nächsten Tagen weitere Warnstreiks geplant. Das verlautete am Dienstag aus Gewerkschaftskreisen in Berlin. Ein genauer Zeitpunkt wurde zunächst nicht genannt. In Medienberichten war von einem Ausstand an diesem Freitag die Rede.

EVG fordert mindestens 650 Euro mehr im Monat

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will an diesem Mittwoch mitteilen, wie sie im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und rund 50 weiteren Unternehmen weiter vorgehen wird. Die EVG hat eine Pressekonferenz für Mittwochmorgen angekündigt. Es müsse kurzfristig mehr Druck auf jene Arbeitgeber ausgeübt werden, "die immer noch meinen, die Forderungen der Beschäftigten ignorieren zu können", hieß es in der Einladung zur Pressekonferenz.

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Die EVG fordert bei einer Laufzeit von einem Jahr mindestens 650 Euro mehr im Monat oder zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen. Derzeit verhandelt die Gewerkschaft in zweiter Runde nach und nach mit den rund 50 Bahnunternehmen. Am Mittwoch trifft sich die Gewerkschaft mit dem Unternehmen Transdev. Mit der Deutschen Bahn ist das nächste Treffen für die kommende Woche angesetzt. Bei dem Konzern betreffen die Tarifverhandlungen gut 180 000 der etwa 230 000 Beschäftigten.

Deutsche Bahn setzt auf den Schlichtervorschlag für den öffentlichen Dienst

Die Deutsche Bahn zeigte sich zuletzt offen, den Schlichtervorschlag bei den Verhandlungen für den öffentlichen Dienst als Grundlage für die eigenen Gespräche zu übernehmen. Dieser sieht zunächst steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von 3000 Euro in mehreren Stufen vor. Ab März 2024 soll es dann einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie anschließend ein Lohnplus von 5,5 Prozent geben. Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden.(dpa/jst)

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