Der Thüringer Grünen-Politiker Bernhard Stengele hat als Privatperson Anzeige gegen die beiden AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt. Die Anzeige ging an die Staatsanwaltschaft Erfurt - sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, ebenso wie die elektronische Eingangsbestätigung. Die Anzeige von Stengele, der auch Umweltminister ist, richtet sich gegen Höcke und Möller als Vertreter der Thüringer AfD.

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Es geht um 21 Zeilen eines Liedes des Lyrikers Franz Langheinrich (1864 – 1945), das dem Programm der AfD zur Landtagswahl im September vorangestellt wurde. Langheinrich habe der völkisch-nationalistischen Szene angehört, er sei Teil der nationalistischen "Deutschen Kunstgesellschaft" gewesen, heißt es in der Begründung der Anzeige.

Mit Äußerungen, die Assoziationen zur NS-Zeit wecken, sorgt vor allem Thüringens AfD-Chef Höcke immer wieder für kontroverse Debatten. Thüringens Verfassungsschutz hat die AfD im Freistaat als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet sie. Stengele tritt für die Grünen als einer der beiden Spitzenkandidaten für die Landtagswahl an. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD.

Stengele: Anzeige als Stoppschild

"Mit der Anzeige setze ich ein Stoppschild", erklärte Stengele in Erfurt. Zeilen eines glühenden Nationalsozialisten am Beginn eines Wahlprogramms seien "eine weitere Grenzüberschreitung" der AfD. Die Partei versuche, in Sprache und Denken ihrer Anhängerschaft immer mehr die völkisch-nationalistisch antisemitische NS-Ideologie zu verankern und die Verbrechen zu verharmlosen - "mal mehr, mal weniger subtil". Diese Strategie gefährde das Fundament der Demokratie in Deutschland, sagte Stengele.

AfD: Nichts Verwerfliches

"Diese Anzeige ist ein Missbrauch der Justiz", erklärte der AfD-Landesverband auch im Namen der beiden Sprecher. Es sei ein verzweifelter Versuch des Grünen-Spitzenkandidaten, "seinen eigenen Bekanntheitsgrad auf Kosten der AfD zu steigern. Am Gedicht von Franz Langheinrich ist nichts, aber auch gar nichts Verwerfliches oder gar 'Volksverhetzendes' zu erkennen", heißt es in der Stellungnahme.   © dpa

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