Es war der große Skandal zu Beginn der neuen Legislaturperiode: Ein erstmals gewählter Abgeordneter der bayerischen AfD wurde mit Haftbefehl gesucht. Nun hat ein Gericht diesen aufgehoben. Interessant ist die Begründung.

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Das Landgericht Würzburg hat den bereits gegen Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba aufgehoben.

Bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung bestehe keine Gefahr mehr, dass Halemba Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könne, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Beweise seien zwischenzeitlich ausreichend gesichert. Halemba selbst weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück.

Ursprüngliche Tatvorwürfe zurückgenommen

Bereits am 9. Januar hatte das Amtsgericht Würzburg einer Beschwerde Halembas teilweise stattgegeben. Damit waren Teile der ursprünglichen Tatvorwürfe mangels dringenden Tatverdachts nicht mehr Gegenstand des Haftbefehls, erläuterte das Landgericht.

Auch mit Blick auf eine Weinflasche mit der Abbildung des Kommandeurs der Leibwache Adolf Hitlers sowie einem "SS-Totenkopf" in den Räumen der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg verneinte die Beschwerdekammer einen dringenden Tatverdacht, weil das maßgebliche Foto der Flasche zu einem Zeitpunkt entstanden sei, als Halemba noch nicht Mitglied der Burschenschaft war. Die Burschenschaft wird inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet. Für die AfD als Gesamtpartei gilt dies auch in Bayern schon länger.

Halemba rechnet mit Freispruch

Am Ende blieben laut Gericht drei Tatvorwürfe gegen Halemba übrig. "Da die Beweise hinsichtlich dieser Tatvorwürfe zwischenzeitlich bereits ausreichend gesichert sind, seien erfolgreiche Verdunkelungshandlungen des Beschuldigten nicht mehr zu befürchten", zitierte die Pressestelle des Landgerichts die zuständige Kammer. Diese habe daher das weitere Fortbestehen des Haftgrunds der Verdunkelungsgefahr verneint und den Haftbefehl aufgehoben. Halembas Anwalt begrüßte die Entscheidung. Er erwarte einen Freispruch.

Der Haftbefehl gegen den Jung-Politiker Halemba war ursprünglich wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erlassen worden. Ende Oktober - unmittelbar vor der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Landtages - wurde er nach tagelanger Suche festgenommen. Das Amtsgericht Würzburg entschied allerdings, den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug zu setzen.

Der Neu-Parlamentarier kam somit nicht in Untersuchungshaft. Allerdings hob der Landtag in einem historisch außergewöhnlichen Schritt noch direkt in seiner konstituierenden Sitzung seine Immunität auf, die Abgeordnete normalerweise genießen. Die Ermittlungen konnten daher weitergehen.

AfD-Abgeordneter Halemba legt Mandat nicht nieder

Halemba ist auch in der AfD umstritten. Ihm wird in der Partei unter anderem vorgeworfen, bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl zu seinen Gunsten getrickst zu haben.

Auf einem Landesparteitag wurde er mehrheitlich dazu aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen. Allerdings war dieser Beschluss für Halemba nicht bindend. Die Landtagsfraktion der AfD in Bayern stellte sich in der Folge hinter ihn. Der 22-Jährige blieb Abgeordneter im Maximilianeum. (dpa/lag)

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