Wenn es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD geht, soll Kurzarbeitergeld in Zukunft leichter fließen und Qualifizierung stärker öffentlich gefördert werden. Ein "Arbeit-von-morgen-Gesetzes" ist für den Herbst geplant.
Arbeitnehmer in Deutschland sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister
"Anschluss nicht verlieren"
"Wir werden alle Instrumente zur Verfügung haben, die wir brauchen, um eine konjunkturelle Krise auf dem Arbeitsmarkt flankieren zu können", sagte Heil am Montagabend während einer Sommerreise vor Journalisten. Zugleich wolle er die Arbeitnehmer mit dem Gesetz in die Lage bringen, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Heil sprach von einem "Instrumentenkasten, damit wir dafür sorgen, dass die Beschäftigten den Anschluss nicht verlieren".
Das Gesetz soll nach seinen Worten vor allem am seit Jahresbeginn geltenden Qualifizierungschancengesetz anknüpfen. Durch dieses Gesetz kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernehmen. Die Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere. Außerdem will Heil den Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtern, nachdem das Instrument geholfen hatte, eine massive Ausweitung der Arbeitslosigkeit infolge der Finanzkrise 2008 zu verhindern.
Kurzarbeit mit Qualifizierung verbinden
Heil kündigte an, wo immer es gehe, solle künftig Kurzarbeit auch mit Qualifizierung verbunden werden. So solle das Qualifizierungschancengesetz durch eine "zweite Förderlinie" erweitert werden: Höhere Zuschüsse der BA für die Qualifizierung sowie zum Lohn sollen möglich werden.
Zudem sollen Beschäftigte in einem Unternehmen, in dem sie eigentlich keine dauerhafte Perspektive mehr haben, zunächst mit öffentlicher Förderung im Betrieb bleiben können. Auch bei dieser "Perspektivqualifizierung" soll es Zuschüsse sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn geben.
Wenn ein Unternehmen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft überführt, weil sie im angestammten Betrieb keine Perspektive mehr haben, soll dort längere Weiterbildung ermöglicht werden. Heute geltende Regeln - etwa die, dass Betroffene mindestens 45 Jahre alt sein müssen - sollen gelockert werden.
Für den Fall, dass Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise Kurzarbeitergeld beziehen und in einer Weiterbildung sind, soll es ferner erleichtert werden, dass die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers vom Staat übernommen werden. Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld sollen im Krisenfall schnell eingeführt werden können. © dpa
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