• Maike Kohl-Richter ist im Dauerrechtsstreit über Zitate vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
  • Die Witwe von Helmut Kohl wollte gegen Urteile vorgehen, die ihr eine Entschädigung versagt hatten.

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Im Dauerrechtsstreit über Passagen in einem Buch über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe am Donnerstag eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlitten. Eine Entschädigung in Millionenhöhe wegen umstrittener Zitate bekommt Maike Kohl-Richter damit nicht. Das Gericht nahm ihre Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Oberlandesgerichts Köln nicht zur Entscheidung an. (Az. 1 BvR 19/22 und 1 BvR 110/22)

Mit diesen Urteilen war Kohl-Richter die Entschädigung verwehrt worden, außerdem verbot der Bundesgerichtshof nur einen Teil der umstrittenen Zitate. In dem seit Jahren dauernden Rechtsstreit, den Helmut Kohl selbst zu Lebzeiten begann, geht es um das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle".

Helmut Kohl zog noch selbst vor Gericht - mit Erfolg

Das Werk der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan erschien 2014. Es basiert auf Gesprächen mit Kohl. Enthalten waren zahlreiche teils negative Äußerungen, die der Altkanzler über andere Politiker getätigt haben soll. Nach dem Erscheinen des Buchs zog Kohl vor Gericht. Er verlangte, dass die strittigen Passagen nicht verbreitet werden dürften, und klagte außerdem auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro.

Das Landgericht Köln verbot den beiden Autoren und dem Verlag im April 2017, die Zitate zu verbreiten, und sprach Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zu. Zwei Monate später starb der Altkanzler.

Richter: Entschädigung steht Witwe nicht zu

In der Berufung entschied das Kölner Oberlandesgericht, dass seiner Witwe die Entschädigung nicht zustehe, weil sie nicht vererbt werden könne. Gegen dieses Urteil zog Kohl-Richter vor den BGH, hatte dort aber im vergangenen Jahr keinen Erfolg. Nun scheiterte sie auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Oberlandesgericht bestätigte damals außerdem, dass Schwan die Zitate nicht weiterverbreiten dürfe. Es begründete dies damit, dass Schwan sich gegenüber Kohl zur Verschwiegenheit verpflichtet habe. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Mitautor Jens starb inzwischen ebenfalls. Der BGH entschied im November 2021 noch über die Verbreitung der strittigen Textpassagen durch den Verlag. Diese wurde nur zum Teil verboten, über einen weiteren Teil verhandelt erneut das Kölner Oberlandesgericht.

Auch dagegen wandte sich Kohl-Richter vor dem Bundesverfassungsgericht, aber ebenfalls ohne Erfolg. Karlsruhe erklärte, dass die Witwe zwar Kohls postmortales Persönlichkeitsrecht vor Gericht geltend machen könne. Über den Tod hinaus bleibe aber nur der Schutz der Menschenwürde bestehen. Kohl-Richter habe nicht gezeigt, wie diese durch das Buch verletzt werde. (AFP/af)

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