Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Affäre wegen Untreue und Geschenkannahme bestätigt, das Strafmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert.
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Gericht reduziert Strafe
Vier Jahre Haft für Österreichs Ex-Finanzminister Grasser

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