Der Pfarrbereich war ihm schon entzogen worden, nun hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ein Disziplinarverfahren gegen einen Pfarrer eingeleitet, der als Parteiloser auf der Liste der AfD für die Kommunalwahl im Juni kandidiert. Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM habe das Verfahren am Dienstag eingeleitet, teilte ein Sprecher mit. Dem Pfarrer Martin Michaelis würden die öffentliche Wortverkündigung für die Dauer des Disziplinarverfahrens untersagt wie die Sakramentsverwaltung samt Taufe und Abendmahl. Der Pfarrer lebt in Quedlinburg und kandidiert dort für die Stadtratswahl am 9. Juni.
"Als Pfarrer ist Michaelis verpflichtet, gegen rechtsextremistische Positionen Stellung zu beziehen", teilte die EKM mit. "Mit der Kandidatur für die AfD, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft werden, unterstützt Pfarrer Michaelis mutmaßlich die Programmatik der AfD. Er setzt den Anschein, als sei rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richtet, vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung." Pfarrer Michaelis sei zusammen mit bekannten Mitgliedern der rechtsextremen und neonazistischen Szene aufgetreten. Es sei unerheblich, ob er als Mitglied oder Parteiloser für die AfD kandidiere, hieß es weiter.
Bereits nachdem ihm Ende März die Beauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben (Salzlandkreis) entzogen worden war, hatte Michaelis die Kirchenleitung scharf kritisiert. Diese bewege sich außerhalb des Rechts, sagte er auf Anfrage. Es gebe keine stichhaltige theologische Begründung für die Entscheidung. Es handele sich um freie Wahlen, die Kandidatur dürfe ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Gespräche dürften auch mit der AfD nicht verweigert werden. Dass der Verfassungsschutz die Partei in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft, halte er für ein durchsichtiges Manöver. Politisch gehe es ihm in Quedlinburg vor allem um Fragen des Denkmalschutzes.
Ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer hätten sich nicht nur in ihrer Amts-, sondern auch in ihrer Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt werde, so die EKM. "Wenn sie sich politisch betätigen, müssen sie erkennen lassen, dass das anvertraute Amt sie an alle Gemeindeglieder weist und mit der ganzen Kirche verbindet. Sie haben die Grenzen zu beachten, die sich hieraus für Art und Maß ihres politischen Handelns ergeben." © dpa
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