Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt.
Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung bekommen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Wahlrecht bereits zur Europawahl am 26. Mai. Das ist deutlich früher, als die Bundestagsmehrheit ursprünglich vorgesehen hatte. Betroffen sind Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sitzen. Sie müssen allerdings für die Teilnahme an der Europawahl einen gesonderten Antrag stellen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Montag sofort im Anschluss an eine mündliche Verhandlung. Die oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen entsprechenden Eilantrag gestellt.
Über 80.000 Menschen betroffen
Dass der bisherige Ausschluss von Betreuten gegen das Grundgesetz verstößt, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt. Der Bundestag wollte Betreuten das Wahlrecht erst nach der Europawahl geben. Es geht um mehr als 80.000 Betroffene.
Für die Antragsteller sprach der Bevollmächtigte Ulrich Hufeld in der Verhandlung von einer Falschbestimmung des Wahlvolks, wenn Betreute ausgeschlossen werden. "Es ist nicht erklärbar, warum am 26. Mai verfassungswidriges Recht gelten soll."
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, gab dagegen zu bedenken, dass eine Änderung jetzt möglicherweise mehr Schaden als Nutzen anrichten würde. "Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse." Die Wählerverzeichnisse seien bereits erstellt. Aber: "Wir wollen ein inklusives Wahlrecht für alle", betonte Mayer. (mss/dpa)
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