Das Bundesverfassungsgericht will am 19. Dezember sein Urteil zu den Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin verkünden. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.

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Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken Berlins die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme - also für eine Partei beziehungsweise Gruppierung - reicht. Eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl müsste spätestens 60 Tage nach der Urteilsverkündung stattfinden.

In vielen Wahllokalen in der Bundeshauptstadt war die Wahl am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten zeitweise schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet.  © dpa

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