Das Bundesverfassungsgericht will am 19. Dezember sein Urteil zu den Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin verkünden. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.
Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken Berlins die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme - also für eine Partei beziehungsweise Gruppierung - reicht. Eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl müsste spätestens 60 Tage nach der Urteilsverkündung stattfinden.
In vielen Wahllokalen in der Bundeshauptstadt war die Wahl am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten zeitweise schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. © dpa
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