Die Zahl der in Kitas betreuten Kinder hat einen neuen Höchstsand erreicht - der Bedarf übersteigt aber insbesondere bei den Kleinsten weiterhin das Angebot. Das ist das Ergebnis einer am Donnerstag veröffentlichen Studie des Bundesfamilienministeriums. Auch mit Blick auf das Hort- und Ganztagsschulangebot für Kinder im Grundschulalter beklagen Eltern demnach eine große Versorgungslücke.
Gut 2,65 Millionen Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Dies waren rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote in dieser Altersgruppe lag den Angaben zufolge bei 92 Prozent. Der Stichtag der Erhebung war der 1. März 2022.
Bei den unter Dreijährigen erhöhte sich die Betreuungsquote laut der Studie "Kindertagesbetreuung Kompakt" von 34,4 auf 35,5 Prozent. Seit 2006 sei der Anteil der betreuten Kinder in dieser Altersgruppe um mehr als 20 Prozentpunkte angestiegen. Auch die Zahl der in Horten und schulischen Ganztagsangeboten betreuten Grundschulkinder erhöhte sich. Er stieg von 1,62 auf 1,67 Millionen Schüler.
In allen Altersgruppen bestand aber weiterhin eine Versorgungslücke. Bei Eltern von Kindern unter drei Jahren liege die Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf bei 13,6 Prozentpunkten, teilte das Ministerium unter Berufung auf eine Befragung von rund 35.000 Eltern mit. Bei Kindern im Grundschulalter lag die Lücke bei 18 Prozentpunkten. Bei Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt war sie mit 4,5 Prozentpunkten am kleinsten.
Die Linke kritisierte, dass zehn Jahre nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr nach wie vor eine deutliche Betreuungslücke besteht. "Rund die Hälfte der Eltern wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr unter dreijähriges Kind - gerade einmal ein Drittel bekommt ihn", erklärte die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek.
Auch beim künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gelte: "Ein Rechtsanspruch allein ändert gar nichts, wenn weder Fachkräfte noch entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stehen."
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler soll ab 2026 eingeführt werden. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und dann schrittweise auch für die höheren Klassen. Ab 2029 sind dann alle Kinder bis zur vierten Klasse erfasst. Der Bund stellt nach Angaben des Familienministeriums 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Infrastruktur bereit. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen.
Der Bund unterstütze die Länder außerdem mit rund vier Milliarden Euro "bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften", erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne). "Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft." © AFP
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