• Anfeuern, mitfiebern, jubeln - das alles geht besser vor Ort.
  • Für Sportfans rückt der nächste Stadionbesuch in greifbare Nähe.
  • Und auch für Kulturliebhaber ändert sich etwas.

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Große Sportveranstaltungen mit bis zu 25.000 Zuschauern sollen trotz der zunehmend grassierenden Delta-Variante des Coronavirus unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich werden.

Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien vom Dienstag hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.

Eine Ausnahme: Bayern will die Obergrenze bei 20.000 Zuschauern ziehen. Der Freistaat begründet den vorsichtigeren Kurs mit der Gefahr durch die Delta-Variante, steigenden Fallzahlen in anderen Ländern und der erwartbaren Reiserückkehrerproblematik.

Nach Angaben aus Länderkreisen ist eine formale Zustimmung der Ministerpräsidenten nicht nötig. Die Neuregelung muss aber noch in das jeweilige Landesrecht übertragen werden.

Getestete, Geimpfte und Genesene bekommen Zutritt zu Sport-Großveranstaltungen

Für "große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter" gilt laut Beschluss: Bei mehr als 5.000 Zuschauern darf maximal die Hälfte der am Veranstaltungsort möglichen Zuschauer zugelassen sein, aber normalerweise nicht mehr als insgesamt 25.000 Menschen.

Bayern will hingegen nur eine Auslastung von maximal 35 Prozent der Höchstkapazität zulassen. Für bestimmte Großveranstaltungen (zum Beispiel sogenannte Traditionsveranstaltungen) können die Länder unter Umständen auch mehr Zuschauer zulassen.

Länderübergreifende Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern sollen nicht genehmigt werden, wenn sich am Austragungsort binnen sieben Tagen mehr als 35 von 100.000 Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben (7-Tages-Inzidenz) oder wenn das Infektionsgeschehen "nicht klar eingrenzbar" ist. Zutritt sollen Getestete, Geimpfte und Genesene haben.

Lockerungen auch bei Kulturveranstaltungen

Für Kulturveranstaltungen "mit mehr als 5.000 zeitgleich Anwesenden" sollen auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanagement, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden. Eine Zuschauer-Obergrenze wird an dieser Stelle nicht genannt.

"Es ist wichtig, dass wir eine gemeinsame Linie bei länderübergreifenden Sportveranstaltungen und anderen Großveranstaltungen, insbesondere im Bereich der Kultur, gefunden haben", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag. "Die goldene Regel: Zutritt für Geimpfte, Genesene oder Getestete ist hierbei ganz wichtig, ebenso wie die Einhaltung des Mindestabstands und personalisierte Tickets."

Die Neuregelung ist zunächst für den Zeitraum bis zum 11. September vorgesehen - so lange ist derzeit auch die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite befristet, die dem Bund in der Pandemie weiterreichende Kompetenzen verschafft.

Einzelne Länder wollen im Detail von der Grundsatzvereinbarung abweichen. So will Baden-Württemberg große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter erst ab einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 50 verbieten. Bayern und Baden-Württemberg sehen ein komplettes Alkoholverbot vor. Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, auf Ausnahmen von der Obergrenze von 25.000 Zuschauern zu verzichten. Schleswig-Holstein merkte an, für künftige Beschlüsse müsse neben dem Inzidenzwert vor allem die Belastung des Gesundheitswesens Maßstab sein. (dpa/thp)

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