Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den unionsgeführten Ländern vorgeworfen, ein Gesetz für mehr Transparenz sowie Milliardenhilfen für Deutschlands Krankenhäuser zu blockieren. "Zusätzliche Mittel von sechs bis acht Milliarden Euro stünden den Krankenhäusern zur Verfügung, wenn dieses Gesetz beschlossen würde", sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Berlin. "Wenn wir dieses Gesetz nicht durchgesetzt bekommen, dann ist ein Krankenhaussterben in Deutschland in großen Teilen schwer abwendbar."
Kern des Vorhabens ist neben den Milliardenhilfen der Aufbau eines "Transparenzverzeichnis": Patientinnen und Patienten sollen online Auskunft darüber bekommen, wie viel Erfahrung eine Klinik bei bestimmten Leistungen hat, wie der Personalschlüssel etwa bei Fachärztinnen und -ärzten ist und wie hoch die Komplikationsrate. Das Gesetz soll die geplante große Reform zur Vergütung der Kliniken begleiten. Diese Reform hat sich im vergangenen Jahr ebenfalls zur Hängepartie zwischen Bund und Ländern entwickelt - am Montag will
Beim Transparenz-Gesetz hatte der Bundesrat im November entschieden, es in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Länderkammer zu schicken. Lauterbach kritisierte, dort komme es nicht auf die Tagesordnung, weil die Unionsländer sich querstellten. Viel hänge davon ab, dass "dieses wichtige Gesetz" in der nächsten Bundesratssitzung am 2. Februar beschlossen werde. "Ich kann daher nur an die unionsgeführten Länder appellieren, dieses Gesetz nicht zu blockieren."
Lauterbach sagte: "Wir haben hier die Möglichkeit, Insolvenzen abzuwenden und eine große Krankenhausreform zu entwickeln, an der ja einige Unionsländer federführend mitgearbeitet haben." So habe Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die geplante Klinikreform maßgeblich mitentwickelt.
Diese eigentliche Klinikreform soll die Krankenhäuser durch eine grundlegende andere Bezahlung vom finanziellen Druck lösen, aus Umsatzgründen immer mehr Patientinnen und Patienten mit lukrativen Eingriffen zu behandeln. Bund und Länder hatten sich im vergangenen Sommer mehrheitlich auf die Reform in ihren Grundzügen geeinigt - nach Länderkritik an bestimmten Punkten sollten aber erst weitere Beratungen folgen. Dann sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. © dpa
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