Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat den Vorwurf zurückgewiesen, er habe ein Besetzungsverfahren um einen Spitzenposten in der nordrhein-westfälischem Justiz stoppen wollen. Entsprechend äußerte sich Limbach am Donnerstag im Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags. Ein Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Münsters hatte zuvor bemängelt, dass der Minister das fragliche Verfahren zur Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster zugunsten einer weiteren, favorisierten Bewerberin unterbrochen habe.
In der Sondersitzung des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag sagte Limbach nun, mit seiner Verfügung habe er das Bewerbungsverfahren nicht unterbrechen wollen und habe es auch "nicht unterbrochen". Nach dem Amtswechsel sei er mit der Verfügung seines Amtsvorgänger Peter Biesenbach (CDU) konfrontiert gewesen, der sich für einen Bewerber ausgesprochen hatte.
Limbach sagte, die Entscheidung, diese Verfügung nicht weiter auszuführen, sei gefallen, um den Vorgang zunächst sorgfältig prüfen zu können. Eine "manipulative Verfahrensgestaltung", wie ihn das Verwaltungsgericht sah, wies Limbach zurück. Zum Zeitpunkt seiner Verfügung seien ihm "Interessen weiterer Interessenten auf diese Stelle nicht bekannt" gewesen. "Das heißt, die Verfügung konnte ich gar nicht schreiben, um weitere Bewerbungen zu ermöglichen."
Im weiteren Verfahrensverlauf hatte eine Beamtin des Innenministeriums ihre Bewerbung eingereicht, die Limbach in einer Überbeurteilung später als hervorragend geeignet bewertete. Nach dem Verhältnis zu der Bewerberin gefragt, sagte Limbach, er kenne diese, "aber wir haben kein Näheverhältnis". Beide seien als ehemalige Arbeitskollegen bei Gericht per du.
Sie habe ihm zu seiner Ernennung zum Justizminister gratuliert, beide hätten sich im Juli zu einem gemeinsamen Abendessen getroffen. Dabei habe die Beamtin ihr Interesse an der Bewerbung bekundet. Soweit er sich erinnere, habe sie ihr Interesse damit begründet, dass sein Amtsvorgänger aus dem Amt ausgeschieden sei, sagte Limbach. Limbach sagte, er habe sie nicht aufgefordert, "sich zu bewerben".
Der Gerichtsbeschluss hatte zudem eine Kompetenzüberschreitung Limbachs bemängelt. Darin hieß es, er habe über Bewerber außerhalb der Landesjustiz sogenannte Überbeurteilungen verfasst. Im konkreten Fall ging es um einen Bundesrichter. Dies übersteige die Kompetenz des Landesjustizministers, der lediglich Richter und Beamte der nordrhein-westfälischen Justiz überbeurteilen dürfe, befand das Gericht.
Limbach verwies dagegen auf eine Verordnungsänderung des Justizministeriums vom Februar 2022. Nach dem Verständnis des Ministeriums sollen danach auch externe Bewerber zugunsten der internen Vergleichbarkeit durch den Justizminister überbeurteilt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht sehe dies nun "erstmals" anders, sagte Limbach.
Die Fraktionen von SPD und FDP hatten die Sondersitzung am Donnerstag nach scharfer Kritik gegen den Justizminister beantragt. Das Landesjustizministerium legte bereits Beschwerde gegen den erstintanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster ein. © AFP
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