Asylverfahren von Menschen mit geringer Bleibeperspektive sollen nach dem Willen der Länder künftig schneller abgewickelt werden. "Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen", heißt es in einem Beschluss, auf den sich die Ministerpräsidenten am Freitag in Frankfurt am Main einigten. "Sie werden dafür, sofern nicht vorhanden, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen." Ziel dabei sei es, das Asylverfahren und das darauf häufig folgende Klageverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen.

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Bei den Asylverfahren ist der Bund in der Pflicht, genauer gesagt das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Verwaltungsgerichtsverfahren betreffen die Justizbehörden der Länder.

Möglich werden solle die Beschleunigung der Asylverfahren durch eine prioritäre Bearbeitung von Anträgen, die von Menschen aus Staaten mit einer geringen Anerkennungsquote stammen, erklärte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Der hessische Regierungschef Boris Rhein (CDU) als amtierender Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz sagte, man wolle "zu einer Harmonisierung von Sozialleistungsstandards" für Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union kommen. Er warnte in diesem Zusammenhang jedoch unter Verweis auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vor überzogenen Erwartungen.  © dpa

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