Tino Chrupalla erleidet bei einer Veranstaltung angeblich einen Nadelstich. Die toxikologische Untersuchung bleibt unauffällig. Nun die nächste Wende in dem mysteriösen Fall: Der im Arztbrief erwähnte "Nadelstich" beruht offenbar nur auf der Aussage des AfD-Chefs – und nicht auf einer Feststellung durch den Arzt selbst.

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Der Fall um die angebliche Attacke auf AfD-Chef Tino Chrupalla in Ingolstadt bleibt rätselhaft. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt am Freitag mitteilte, wurden bei toxikologischen Untersuchungen keine giftigen Stoffe in Chrupallas Blut nachgewiesen. Die AfD hatte berichtet, dem AfD-Chef sei eine unbekannte Substanz gespritzt worden.

Chrupalla hatte am Mittwoch eine Wahlkampfveranstaltung abgebrochen und war in eine Klinik eingeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Hinweise auf eine Attacke auf den AfD-Chef. Auf Basis der Zeugenaussage Chrupallas, von dessen Personenschützern und weiteren Zeugen erklärten die Ermittler: "Die Beibringung einer Spritze oder einen körperlichen Angriff haben diese Zeugen nicht wahrgenommen."

Die AfD hatte zuvor erklärt, nach Vorlage eines Arztbriefes durch das Klinikum Ingolstadt werde bestätigt, dass durch die Untersuchungen bei Chrupalla ein "Nadelstich am rechten Oberarm" nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft schrieb zu diesem Stich, dass im körperlichen Untersuchungsbefund ein Nadelstich festgehalten sei.

"Nadelstich" in Anamnese ist offenbar lediglich Schilderung Chrupallas

Außerdem bestätigten die Ermittler, dass in der Anamnese durch die Ärzte die Schilderung niedergelegt sei, dass bei Chrupalla "beim Selfies schießen in einer Menschenmenge mit einer Spritze in den rechten Oberarm gestochen worden" sei. Die Anamnese ist allerdings ein Gespräch des Arztes mit dem Patienten - das heißt, die laut Staatsanwaltschaft niedergelegte Schilderung entstammt den Aussagen Chrupallas als Patient.

Recherchen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergaben laut "zdf.de" ähnliches: Demnach sollen Ermittler inzwischen mit dem behandelnden Arzt gesprochen haben. Nach dessen Angaben handelt es sich bei dem Wort "Nadelstich" um eine Beschreibung Chrupallas der Verletzung - und nicht um die tatsächliche Feststellung eines Nadelstichs.

Chrupalla soll sich an Oberarm gegriffen haben

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, geht aus den bisherigen Zeugenaussagen nur hervor, dass sich Chrupalla nach kurzer Zeit an den Oberarm gegriffen habe. Die Ermittlungen, unter anderem die Vernehmung weiterer Zeugen, die Untersuchung der Kleidung des AfD-Chefs sowie die Auswertung weiterer Beweismittel, würden weiter fortgeführt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es sei ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Körperverletzung eingeleitet worden.

Wie die Staatsanwaltschaft außerdem auf Grundlage des vorläufigen Arztbriefs berichtete, wurden bei den toxikologischen Untersuchungen keine Substanzen im Körper Chrupallas nachgewiesen. Eine chemisch-toxikologische Untersuchung von Blutproben habe die Aufnahme von Schmerzmitteln im therapeutischen Bereich nachgewiesen.

In der Darstellung der AfD heißt es, es sei intramuskulär eine Infektion mit einer noch unbekannten Substanz erfolgt. AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch sprach im Internetdienst X (früher Twitter) zudem von einer bei Chrupalla nach dem Vorfall aufgetretenen "Herzstörung".

Die bayerische AfD-Spitzenkandidatin Katrin Ebner-Steiner sprach von einem durch den Stich bei Chrupalla aufgetretenen "präkollaptischen Ereignis" mit Schwindel, Übelkeit und Brechreiz. Sie forderte einen besseren Schutz für Wahlkampfveranstaltungen der AfD und warf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vor, entsprechende Bitten ihrer Partei ignoriert zu haben.

Weidel fliegt nach Mallorca

Die AfD bekräftigte zudem, dass Ko-Parteichefin Alice Weidel "nach Hinweisen auf einen möglicherweise bevorstehenden Anschlag von der Polizei aus ihrer Zweit-Wohnung in der Schweiz im Bezirk Einsiedeln an einen sicheren Ort verbracht" worden sei. Aufgrund der emotionalen Belastung und um sich nicht zu Hause aufhalten zu müssen, habe sich Weidel dann entschlossen, mit ihrer Familie nach Mallorca zu fliegen. Auch habe sie einen am 3. Oktober geplanten Wahlkampfauftritt im bayerischen Mödlareuth deswegen abgesagt.

Dort war die Absage von ihrer Partei damit begründet worden, Weidel sei aufgrund einer Bedrohungslage in ein "Safehouse", also einen sicheren Ort gebracht worden.

Die AfD stellte nun klar, diesen Begriff oder auch den Begriff "Hausarrest" habe Weidel nicht verwendet. Die Parteichefin plant aber demnach, am Wahlkampfabschluss der hessischen AfD an diesem Samstag in Wiesbaden teilzunehmen. (afp/mbo)

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