Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, hat einen Vorstoß zur Arbeitspflicht für Flüchtlinge zurückgewiesen.
"Die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten in Unterkünften ist schon seit Jahren rechtlich möglich, wird aber von den Kommunen eher zurückhaltend genutzt", sagte
Im Asylbewerber-Leistungsgesetz heißt es in Paragraf 5 wörtlich: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet." Dies gilt aber derzeit für gemeinnützige Tätigkeiten für Bewohner von Sammelunterkünften, für die sie mit 80 Cent pro Stunde entlohnt werden. Tätigkeiten in der freien Wirtschaft sind frühestens nach drei Monaten möglich.
Landkreistags-Präsident Sager hatte in der Migrationsdebatte bereits im Oktober eine Arbeitspflicht gefordert. "Wer gesund ist und nicht gehandicapt ist, muss arbeiten. Eine Arbeitspflicht muss her", sagte er damals der "Bild"-Zeitung. Dabei sei es egal, ob es sich beispielsweise um gemeinnützige Arbeit oder eine Arbeit in der Gastronomie handele. In dieser Woche sagte er der "Bild": "Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein. Wer sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhält, muss einer Arbeit nachgehen. Das erwartet die Gesellschaft, und das wollen auch viele Flüchtlinge selbst so." © dpa
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