Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat Vorwürfe zu seinem Verhalten in einem Bewerbungsverfahren um einen Spitzenposten in der nordrhein-westfälischen Justiz erneut zurückgewiesen. Entsprechend äußerte sich Limbach am Dienstag in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses des Düsseldorfer Landtags.

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Limbach betonte: "Ich habe nichts anderes getan, als mich an Recht und Gesetz zu halten." Das Bewerbungsverfahren sei ergebnisoffen verlaufen. Es habe lediglich "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" der insgesamt vier Bewerberinnen und Bewerber gezählt.

Limbach steht wegen seiner Rolle in dem Auswahlverfahren seit Wochen in der Kritik. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hatte zuletzt auch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht das Besetzungsverfahren um den unbesetzten Präsidentenposten des Oberverwaltungsgerichts im nordrhein-westfälischen Münster gestoppt.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte dabei bemängelt, dass die Entscheidung zugunsten einer Bewerberin fehlerhaft zustande gekommen sei. Sie beruhe auf einer "rechtswidrigen Überbeurteilung" der Bewerberin - einer Beamtin aus dem Landesinnenministerium - durch Limbach. Für die sogenannte Überbeurteilung sei der Justizminister nicht zuständig gewesen, stellte das Gericht fest.

Limbach verwies im Rechtsausschuss erneut auf eine vor seiner Amtszeit geänderte Rechtsverordnung, derzufolge auch externe Bewerber überbeurteilt werden dürften. Sie ziele auf eine Vergleichbarkeit von Bewerbern. Gegen die Verordnung seien bis zuletzt "keine Zweifel erhoben" worden, betonte Limbach. Er habe die Verordnung daher angewandt, "alles andere wäre nicht rechtmäßig gewesen".

Ein von der Opposition vorgeworfenes Näheverhältnis zu der favorisierten Bewerberin wies Limbach zurück. "Eine Duzfreundin von mir hat an diesem Bewerbungsverfahren nicht teilgenommen." Mit der Bewerberin sowie einem weiteren Bewerber duze er sich lediglich "seit gemeinsamen Richtertagen im Verwaltungsgericht Köln". Die Opposition konstruiere eine Nähe, die nicht vorhanden sei. Auch eine politische Einflussaufnahme auf die Entscheidung zugunsten der Bewerberin aus dem Landesinnenministerium wies Limbach zurück.

Das Verwaltungsgericht Münster bemängelte bereits Ende September in einem Beschluss eine "manipulative Verfahrensgestaltung" durch Limbach. Anfang Oktober verteidigte der Grünen-Politiker sein Verhalten in einer ersten Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag bereits.  © AFP

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