Nur sehr wenige Beschäftigte haben laut einer Auswertung der Regierung bisher ihr Recht genutzt und nach dem Verdienst ihrer Kolleginnen und Kollegen gefragt, um sich vergleichen zu können. Es waren vier Prozent der Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Mitarbeitern, wie Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) mitteilte. Sie will das Entgelttransparenzgesetz nun weiterentwickeln, "damit sich endlich mehr bewegt - insbesondere für Frauen".

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Das Gesetz soll sicherstellen, dass Frauen im gleichen Betrieb für gleiche oder gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Dafür gibt es einen individuellen Auskunftsanspruch. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen den Mitarbeitenden auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Die Regierung ließ zum zweiten Mal untersuchen, wie das Gesetz wirkt und wie es umgesetzt wird.

"Der Bericht ist sehr ernüchternd, leider", sagte Paus. Im Vergleich zur ersten Evaluation des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zeigten sich nur punktuelle Verbesserungen, nach wie vor seien die Regeln zu wenigen Menschen bekannt. "Nur die Hälfte der Beschäftigten kennt das Entgeltgleichheitsgebot; noch weniger Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz", führte Paus aus. Nur ein Drittel der befragten Unternehmen habe seit 2019 seine betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.

"Deshalb soll das Entgelttransparenzgesetz bekannter und vor allem auch verbindlicher werden", sagte Pause. Dazu wolle ihr Ministerium das Gesetz weiterentwickeln. Die im Juni dieses Jahres in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss zudem bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das "wird dazu führen, dass wir ein novelliertes Gesetz vorlegen werden", kündigte die Ministerin an.  © AFP

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