Nachdem ein Polizist mittels Lautsprecher Pegida-Demonstranten einen erfolgreichen Tag gewünscht hat, ist die öffentliche Empörung groß. Auch Polizeiintern hat der Vorfall ein Nachspiel. Der Beamte, der nicht aus Sachsen kommt, sei zu einem Gespräch in das Dresdener Polizeipräsidium einbestellt worden, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Doch gegen welche Vorgaben hat der Beamte möglicherweise verstoßen?
Rainer Wendt ist seit 2007 Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt er, wie sich Polizisten grundsätzlich bei politischen Veranstaltungen verhalten müssen - und ob aus seiner Perspektive dem Kollegen aus Dresden jetzt Konsequenzen drohen könnten.
Die Veranstaltungshinweise muss jeder kennen
Er könne nichts anstößiges daran erkennen, dass der Polizist den Teilnehmern der Demonstration die Veranstaltungshinweise über einen Polizeilautsprecher erklärt habe, betont Wendt. "Üblich ist das natürlich nicht, aber es ist ja auch nicht üblich, dass die Lautsprecheranlage des Veranstalters versagt". Die Veranstaltungshinweise müsse jeder kennen, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten. "Die Alternative wäre, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann und das wäre ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung", betont Wendt.
Es sei aber das oberste Ziel eines jeden Polizisten, eben dieses Grundrecht zu schützen. "Das ist unser gesetzlicher Auftrag, unabhängig vom Thema oder vom Inhalt der Veranstaltung, sofern keine verfassungs- oder strafrechtlichen Tatbestände erfüllt werden", betont Wendt. Deshalb sei es auch richtig gewesen, dass die Beamten wütende Sprechchöre und das Benutzen von Trillerpfeifen nicht unterbunden haben. Denn damit hätten sie das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, statt es zu verteidigen.
Für die Polizei gibt es kein links oder rechts
In der Erfüllung ihres Auftrages seien Polizisten allerdings zu "strikter Neutralität" verpflichtet, erklärt Wendt. Die Beamten dürften sich deshalb in keinem Fall gemein machen mit den Zielen der Veranstaltungen, die sie schützen, egal welchem politischen Spektrum sie zuzuordnen sind. Sticker, Poster und Transparente sind ebenso tabu wie Applaus oder politische Äußerungen.
Wenn ein Polizist auf einer SPD-Kundgebung den Besuchern, ein fröhliches "Glück auf liebe Genossen" zurufen würde, wäre das genauso falsch, wie jede Form der Verbrüderung mit Demonstranten aus dem rechts- oder linksextremen Spektrum. "Deshalb sprechen wir auch gar nicht von linken oder rechten Demonstranten, sondern nur von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Straftätern und Störern", erklärt der Polizei-Gewerkschaftler. "Wir wählen ganz bewusst sehr neutrale Begriffe, weil wir eben das strikte Neutralitätsgebot haben".
Drohen dem Beamten jetzt Konsequenzen?
Wendt könne sich nicht vorstellen, dass dem betroffenen Polizisten irgendwelche disziplinarrechtlichen Konsequenzen drohen. "Es wird eine Untersuchung geben und das wird alles reflektiert". Eine solche Einsatz-Nachbereitung sei Polizei-Routine, aus der man Konsequenzen für zukünftige Veranstaltungen ziehen werde, aber nicht für den betroffenen Beamten. "Es reicht, wenn wir alle an dieser Stelle noch sensibler werden", betont Wendt.
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