Vergrämen, bejagen, die Dinge laufen lassen? Der als Fischjäger bekannte Kormoran hat am Mittwoch die Politik im Bundestag beschäftigt. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion fand eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss dazu statt. Experten diskutierten, mit welchen Mitteln und rechtlichen Grundlagen sich eine Kontrolle des Bestandes erreichen lässt.

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Gut ein halbes Kilo Fisch können die dunklen Zugvögel laut Experten am Tag verspeisen. Der Jagdvogel ist eine EU-weit geschützte Art.

Zurzeit gibt es keine bundesweite Regelung zum Umgang mit den Tieren, es gelten lediglich Länderverordnungen. Das will der Antrag mit einem sogenannten Kormoran-Management ändern. Fraktionschef Friedrich Merz und CSU-Kollege Alexander Dobrindt stehen unter dem Antrag - die Initiative stammt aber vom Bodensee.

Der Chef der Fischereiforschungsstelle, Alexander Brinker, machte darauf aufmerksam, es sei nachgewiesen, dass sich der Kormoran in Baden-Württemberg negativ auf den Fischbestand auswirke. Er nannte als Beispiel den Fluss Jagst, der zu den drei größten Nebenflüssen des Neckars zählt. "Da gab es den starken Verdacht, dass der Kormoranfraß ursächlich ist für einen schlechten Zustand des Gewässers. Die Kormorane wurden vergrämt. Die Fischarten, insbesondere die, die vom Kormoran direkt gefressen werden, haben sich sehr, sehr schnell, sehr, sehr erfreulich erholt." Nach wenigen Jahren sei eine entsprechende Allgemeinverfügung ausgelaufen. "Innerhalb von Jahresfrist war der Zustand wie zuvor erreicht und sogar noch unterschritten", sagte Brinker.

Christof Herrmann von der Beringungszentrale Hiddensee in Güstrow sagte, man können den Bestand gar nicht managen. "Der Kormoran ist ein Zugvogel. Wir bekommen Kormorane aus allen Gebieten Europas. Im Winter sind unsere Kormorane in ihren Gebieten gar nicht mehr da. Die ziehen ab nach Westen, nach Südwesten, nach Frankreich, nach Spanien. Wenn Sie hier am deutschen Grundbestand irgendwas manipulieren könnten, hätte das für den Winter überhaupt keine Effekte."

Reinhart Sosat vom deutschen Angelfischereiverband forderte, den Kormoran in den Anhang zwei der Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen, um ein Bestandsmanagement überhaupt zu ermöglichen. Dieser Anhang führt Arten auf, deren Bejagung im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze der Staaten erlaubt ist. Kormoranverordnungen greifen laut Sosat nicht in den Bestand ein. "Wir brauchen ein Kormoranmanagement sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. In Baden-Württemberg sind nur noch 31 Prozent der Fischarten nicht gefährdet. Die Bestandsaussichten sind auf einem katastrophalen Niveau."   © dpa

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