Einen Tag vor der entscheidenden Beratung im Bundestag hat der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, für eine breite Zustimmung zu dem von der Koalition eingebrachten Selbstbestimmungsgesetz geworben. Es sei ein überfälliges Gesetz, das "trotz einer sehr aufgeheizten Debatte und gezielten Desinformationskampagnen" aus der Breite der Gesellschaft große Unterstützung erfahre, sagte Lehmann der Deutschen Presse-Agentur.

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Inzwischen hätten 15 Länder weltweit ein solches Gesetz und "gute Erfahrungen damit gemacht". Argentinien habe beispielsweise seit mehr als zehn Jahren ein Gesetz, das Transmenschen mehr Recht auf Selbstbestimmung einräume. "Ängste und Befürchtungen des Missbrauches, die bisweilen vorgebracht werden, sind dort nicht eingetreten", erklärte Lehmann.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll am Freitag im Bundestag final beraten und verabschiedet werden. Es sieht Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen vor. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung dafür vorzulegen, soll wegfallen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll das bislang geltende Transsexuellengesetz abgelöst werden.

"Das bis heute geltende Transsexuellengesetz verletzt die Würde des Menschen", kritisierte Lehmann. Es widerspreche auch dem Recht auf Selbstbestimmung, denn bisher würden fremde Menschen wie Richterinnen oder Therapeuten über das Schicksal und die Anerkennung von transgeschlechtlichen Menschen entscheiden.

Nach den aktuell geltenden Regeln müssen sich Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, einem langwierigen und kostspieligen Verfahren unterziehen. Verbände, die die Rechte von Transmenschen vertreten, kritisieren das Prozedere seit Jahren als demütigend und begrüßen die neue Gesetzesinitiative. Scharfe Kritik am geplanten Gesetz übten zuletzt dagegen AfD und Union. Sie befürchten, dass Geschlechtseinträge dadurch künftig willkürlich geändert werden könnten.

Der Queerbeauftragte betonte, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung zu gesetzlich garantierten Rechten gehörten. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz solle dies "auch für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen" gelten. "Die Betroffenen warten seit Jahrzehnten darauf."  © dpa

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