Erst wird das eigene Auto beschlagnahmt, dann versteigert: Dieses Szenario droht extremen Rasern ab 1. März in Österreich.
Wer auf den Straßen Österreichs extrem rast, riskiert ab 1. März den Verlust seines Fahrzeugs. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden kann. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und endgültige Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.
Verkehrsministerin: Beim Rasen "wird das Auto zur Waffe"
"Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen werden kann", sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Österreich folge mit der Maßnahme Ländern wie Italien und der Schweiz. Schon 2021 hatte die Alpenrepublik in einem ersten Anti-Raser-Paket die Geldstrafen sowie die Dauer des Führerscheinentzugs drastisch erhöht.
Erst vergangene Woche waren der Polizei im österreichischen Bundesland Tirol zwei Raser ins Netz gegangen. Auf der Brennerautobahn (A13) erwischte eine Zivilstreife einen 18-jährigen Deutschen in einer 60 km/h-Zone mit 164 km/h. In Kössen (Bezirk Kitzbühel) war ein 27-jähriger Niederländer statt erlaubter 50 km/h mit Tempo 105 unterwegs.
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Schlupflöcher nicht ausgeschlossen
Der Verkehrsclub ÖAMTC bezweifelt indessen die Wirksamkeit der Maßnahme und hat rechtliche Bedenken: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Juristen sähen grobe Mängel. "Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte.
Das Ministerium verwies darauf, dass die Maßnahmen verfassungsrechtlich geprüft seien. In einem Frage-und-Antwort-Katalog des Ministeriums heißt es dennoch: "Gewisse Schlupflöcher können nie ganz ausgeschlossen werden, aber das liegt in der Natur eines neuen Rechtsinstruments und davor dürfen wir nicht zurückschrecken, wenn wir Verbesserungen für die Zukunft schaffen wollen." (dpa/mcf)
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