Die Klagen von zwei AfD-Politikern gegen den sächsischen Verfassungsschutz sind abgewiesen worden. Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch in beiden Fällen, dass der Verfassungsschutz rechtmäßig gehandelt habe. In den Verfahren ging es um Informationen in Verfassungsschutz-Aufzeichnungen über die Kläger, den früheren AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier und einen Landtagsabgeordneten.

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Maier, den Sachsens Verfassungsschutz bereits 2020 als rechtsextrem eingestuft hatte, erschien selbst vor Gericht. Er darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2023 nicht mehr als Richter arbeiten. In seiner Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht hatte er verlangt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz es unterlässt, ihn in den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2020 und 2021 namentlich zu nennen und über ihn zu berichten. Nach Auffassung des Gerichts erfolgte dies jedoch rechtmäßig.

In einem weiteren Verfahren, das ebenfalls am Mittwoch verhandelt wurde, hatte ein Landtagsabgeordneter verlangt, dass der sächsische Verfassungsschutz keine Informationen über ihn sammelt und auswertet sowie sämtliche gespeicherten Erkenntnisse löscht. Die Sammlung personenbezogener Informationen greife in die Rechte als Abgeordneter ein und verletze sein Recht zur unbehinderten Ausübung des freien Mandates, hieß es in der Klage des Abgeordneten, der Ende Januar die AfD-Landtagsfraktion verlassen hatte. Auch dies wies das Gericht zurück.  © dpa

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