Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat sein Herz für Radfahrer entdeckt. Zwölf Vorschläge sollen den Verkehr für sie attraktiver machen. Aber wird er dadurch auch sicherer?
"Ich bin Verkehrsminister und damit auch Fahrradminister": So leitet Andreas Scheuer die Ideen ein, mit denen er den Radverkehr in Deutschland stärken will. Der Entwurf sieht unter anderem Mindestabstände beim Überholen, neue Verkehrsschilder und einen Grünpfeil für Abbieger vor.
Der Fahrradclub ADFC bewertet ihn "verhalten positiv". Die Interessenvertretung lobt "die große Bandbreite" an Vorschlägen, genau wie die Ankündigung Scheuers, ab 2020 auch das Straßenverkehrsgesetz zu reformieren. Die Vorhaben "schaden nicht", sagt auch Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). "Aber der große Wurf ist es nicht."
Die Ideen - und Bewertungen der Experten - im Detail:
Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und Erhöhung der Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe
Das Bundesverkehrsministerium will, dass Autofahrer in Zukunft höhere Strafen zahlen, wenn sie auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe parken. Bei Schutzstreifen sind Rad- und Autoverkehr über eine gestrichelte, weiße Linie voneinander getrennt. Bislang dürfen Autofahrer darauf zwar nicht parken, allerdings bis zu drei Minuten halten.
Ein generelles Halteverbot nennt Siegfried Brockmann eine "extrem sinnvolle Maßnahme". Und Bußgelder für Falschparker seien hier bislang "viel zu niedrig". Sie liegen aktuell bei 20 Euro. Jedoch reiche es nicht allein, diese zu erhöhen - sondern Verstöße müssten auch geahndet werden: Dafür fehle jedoch das Personal.
Dass es durch diesen Vorstoß weniger Unfälle geben wird, glaubt Brockmann nicht: Das Risiko, beim Ausweichen zu verunglücken, sei zwar hoch - aber in den Unfallstatistiken tauche es kaum als Ursache auf.
Mindestüberholabstand für Kfz
Der Verkehrsminister will in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festlegen, dass Autos beim Überholen von Radfahrern Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts einhalten müssen. Bislang fordert die StVO lediglich "ausreichenden Seitenabstand".
Gerichte ziehen die 1,5 beziehungsweise zwei Meter ohnehin längst in ihren Entscheidungen heran, betont Brockmann. Diese Werte in der Straßenverkehrsordnung zu verankern, findet er sinnvoll. Sofern sich alle daran hielten, würden sie sich auch positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw
Immer wieder sterben Radfahrer, weil Führer von Lastwagen sie beim Abbiegen übersehen. Erst am Dienstag kam dabei in Mannheim ein 34-Jähriger ums Leben. Verkehrsminister
Nach Angaben Brockmanns passieren die schweren Unfälle jedoch meist bei dieser Geschwindigkeit. Er glaubt daher nicht, dass sie so vermieden werden können. Der ADFC wünscht sich eine strengere Begrenzung: "echte Schrittgeschwindigkeit zwischen vier und sieben Stundenkilometern".
Abbiegeassistenten, die Lastwagenfahrer auf Radfahrer aufmerksam machen sollen, müssen Neufahrzeuge EU-weit ab 2024 haben. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Einbau bereits mit zehn Millionen Euro pro Jahr.
Grüner Pfeil für Radfahrer
Radfahrer sollen einen eigenen Grünpfeil bekommen, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder -weg rechts abbiegen. Der ADFC fordert diesen schon lange: "Freies Rechtsabbiegen ist in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich bereits erfolgreich erprobt."
Unfallforscher Brockmann sagt: "Damit wird legal, was viele Radfahrer ohnehin schon machen." Sie biegen trotz roter Ampel ab. Den Verkehr mache ein Grünpfeil nicht sicherer. "Damit werden sogar eher Fußgänger gefährdet, wenn diese gleichzeitig Grün haben."
Einrichtung von Fahrradzonen
Ähnlich wie Tempo-30-Zonen soll es demnächst Fahrradzonen geben. Die Regeln sollen sich an denen von Fahrradstraßen orientieren. Dort haben Radfahrer Vorrang und können nebeneinander fahren.
Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann nutzen, wenn es ihnen ein Zusatzschild erlaubt. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen, dürfen diesen weder gefährden noch behindern. Als Fahrradzone könne dann sogar ein ganzer Block mit einem Netz aus Nebenstraßen ausgewiesen werden, erklärt Brockmann.
Der Unfallforscher hält davon allerdings nichts: Schon Fahrradstraßen funktionierten vielerorts nicht. "Autofahrer halten sich nicht an die Regeln, viele kennen sie gar nicht mal." Der ADFC bewertet den Vorstoß hingegen als "guten Schritt". Er funktioniere jedoch nur, wenn Kommunen leichter Fahrradstraßen einrichten könnten. Das sei bisher nicht vorgesehen.
Nebeneinanderfahren von Radfahrenden erleichtern
Radfahrer sollen ausdrücklich nebeneinander fahren dürfen, sofern sie den Verkehr damit nicht behindern. "Wenn es andere Verkehrsteilnehmer nicht einschränkt, wird es auch jetzt schon toleriert", sagt Brockmann.
Er fürchtet, dass diese Regelung den Konflikt zwischen Auto- und Radfahrern nur weiter anheizen wird: "Der Radfahrer stützt sich im Streitfall auf den ersten Satzteil, der Autofahrer auf den zweiten."
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von fünf Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn es einen Radweg gibt. "Der Entwurf greift zu kurz", sagt Experte Brockmann: Optimal wären seiner Meinung nach 15 Meter, zehn wären auch in Ordnung. "So aber wird sich die Sichtachse nicht entschieden verbessern." Zehn Meter Abstand fordert auch der ADFC.
Vereinfachung für Lastenräder
Mit einem neuen Piktogramm will das Ministerium Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder einrichten und kennzeichnen. "Sichere Abstellplätze sind sinnvoll, wild abgestellte Räder eine Gefahr", sagt Brockmann. Der ADFC wünscht sich eine Ausweitung dieser Regel auf Spezialräder, die ebenfalls große Abstellflächen bräuchten.
Verkehrszeichen Radschnellwege
Ein Verkehrszeichen "Radschnellwege" soll in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden. "Das leuchtet mir überhaupt nicht ein", sagt Brockmann. Das blaue Radwegeschild signalisiere bereits deutlich, dass eine Strecke nur für Radfahrer freigegeben sei. Der ADFC hingegen begrüßt den Vorschlag. Die Schnellwege müssten durchgängig gut ausgeschildert sein, "damit sie als attraktive Verbindung zum Beispiel für Pendler funktionieren".
Überholverbot von Radfahrenden
Auch ein weiteres Verkehrszeichen - das motorisierten Fahrzeugen verbieten soll, Radfahrer etwa an Engstellen zu überholen - hält Brockmann gerade mit Blick auf die Debatte vom deutschen "Schilderwald" für "völlig überflüssig": Mit der Abstandsregelung von 1,5 und zwei Metern (Punkt 2) sei klar geregelt, wann überholt werden dürfe - und wann nicht.
Innovationsklausel
Das Bundesverkehrsministerium will es Kommunen erleichtern, auch kurzfristig Modellversuche zur Förderung des Radverkehrs anzusetzen. Aus Sicht des ADFC ein "sehr guter Schritt", der es Städten ermögliche, beispielsweise flächendeckend Tempo 30 oder ein Einfahrverbot für schwere Lastwagen auszuprobieren. Brockmann indes findet, dass Kommunen hier bereits ausreichend Freiheiten haben.
Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung
Kommunen sollen Einbahnstraßen in Zukunft leichter für Radfahrer in Gegenrichtung öffnen können. "Das ist heute schon leicht möglich", sagt Brockmann. Sofern die Fahrbahn breit genug ist und dort Tempo 30 gilt, unterstütze die Unfallforschung der Versicherer das auch.
Was den Experten fehlt: Radwege und Anerkennung
Für Unfallforscher Siegfried Brockmann zielen Scheuers Vorhaben vor allem darauf, das Radfahren komfortabler zu machen. Das Thema Sicherheit hingegen kommt ihm zu kurz.
Dafür brauche es vor allem mehr Radwege, eine bessere Infrastruktur. Zudem müssten die Unfallkommissionen der Städte und Kommunen finanziell gut genug ausgestattet sein, um bekannte Unfallstellen zu untersuchen und dort nachzubessern. Dafür sei das Bundesverkehrsministerium jedoch nur begrenzt zuständig.
Der ADFC fordert Änderungen im Straßenverkehrsgesetz: Scheuer müsse dort festschreiben, dass alle Verkehrsarten gleich wichtig sind - und nicht mehr der Autoverkehr Priorität habe. Der Fahrradclub wünscht sich unter anderem Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Orten sowie verpflichtende Radwege an Straßen, auf denen mehr als 30 Stundenkilometer erlaubt sind.
Verwendete Quellen:
- Gespräch mit Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV)
- Andreas Scheuer: Ich bin Verkehrsminister und damit auch Fahrradminister
- Pressemeldung ADFC: Reform StVO: Guter Anfang, aber dicke Brocken kommen noch
- Bundesverkehrsministerium: Förderprogramm für Abbiegeassistenten verdoppelt
- Polizeipräsidium Mannheim: Mannheim-Friedrichsfeld: 34-jähriger Fahrradfahrer bei Verkehrsunfall tödlich verletzt
- BR: Fahrradfahren soll sicherer werden - Scheuer legt Vorschläge vor
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