Er ist zweifellos der Houdini Italiens: Gleich einem Entfesselungskünstler befreite sich Silvio Berlusconi bislang immer wieder aus den gegen ihn laufenden Gerichtverfahren. Doch nun wird es für den Ex-Ministerpräsidenten eng. Gleich in zwei Prozessen drohen dem "Cavaliere" ein mehrjähriges oder sogar lebenslanges Amtsverbot. Das könnte auch das Aus für Italiens Regierung bedeuten.

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Seit Jahren liefert sich Italiens Ex-Regierungschef ein Katz- und Maus-Spiel mit der Justiz. Der Ablauf ist immer der gleiche: Die Staatsanwälte ermitteln, doch Silvio Berlusconi gelingt es immer wieder, sich mithilfe der Immunität von Ämtern, geschickten Rechtsanwälten und zahlreichen Tricks aus den Fängen der Rechtsprechung zu befreien.

Doch dieses Mal könnte es anders kommen. Dem mächtigen Medienmogul droht tatsächlich eine Verurteilung. Im Juli muss sich der Italiener gleich zwei Prozessen stellen, darunter auch dem Verfahren wegen des sogenannten "Bunga Bunga"-Falls. Berlusconi reagiert wie immer mit Drohungen und kündigt "Widerstand" an. Der Politiker fühlt sich als Opfer der Justiz und wirft den Richtern vor, gegen ihn zu hetzen und politisch Einfluss nehmen zu wollen.

Bleibt das Gericht jedoch bei seinem Urteil, könnte auch die italienische Regierung in Gefahr geraten. Zwar bekleidet Berlusconi keinen Ministerposten, gilt aber als Strippenzieher hinter den Kulissen. Bewegt er seine Partei "Volk der Freiheit" dazu, aus dem Regierungsbündnis auszutreten, hätte Premierminister Enrico Letta keine Mehrheit mehr.

Dass Berlusconi wirklich im Gefängnis landet, ist allerdings sehr unwahrscheinlich, da in Italien Menschen über 70 nicht mehr in die Zelle wandern. Trotzdem muss sich der 76-Jährige derzeit in vier großen Prozessen verantworten:

"Ruby"-Prozess: Minderjährige Prostituierte und Amtsmissbrauch

Im spektakulären "Ruby"-Prozess wurde Berlusconi im Juni zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Italiens früherer Ministerpräsident zudem zeitlebens keine öffentlichen Ämter mehr übernehmen. Seine Anwälte haben das Urteil angefechtet, das Verfahren geht am Freitag, 19. Juli, in die zweite Instanz.

Berlusconi wird beschuldigt, Sex mit einer minderjährigen Prostituierten gehabt und sein Amt missbraucht zu haben. Die damals 17 Jahre alte Tänzerin Karima el-Mahrough, auch Ruby genannt, geriet 2010 in die Schlagzeilen, weil sie bei Sex-Partys in Berlusconis Villa zu Gast gewesen sein soll. Diese Feiern wurden auch unter dem Begriff "Bunga Bunga" bekannt. Berlusconi war zu dieser Zeit amtierender Ministerpräsident und soll mit seinem Einfluss versucht haben, die wegen Diebstahls in Haft sitzende Ruby freizubekommen.

Mediaset-Prozess: Steuerhinterziehung

Auch beim Steuerbetrugs-Prozess zum sogenannten Mediaset-Verfahren droht Berlusconi ein Amtsverbot. Der Italiener wurde wegen Preismanipulationen in seinem Fernsehkonzern Mediaset bereits zu vier Jahren Haft verurteilt, seine Anwälte gingen dagegen in Berufung. Doch überraschend wurde der Anhörungstermin für die dritte und letzte Instanz deutlich früher als erwartet festgesetzt. Die Entscheidung soll nun am 30. Juli fallen.

Wird das Urteil rechtskräftig, dürfte der frühere Ministerpräsident fünf Jahre lang kein Amt mehr ausüben und müsste seinen Sitz im italienischen Parlament räumen. Seine Freunde sehen in dem schnellen Verfahren einen Versuch, Berlusconi vor einer möglichen Verjährungsfrist politisch außer Gefecht zu setzen.

Korruptionsprozess

Berlusconi soll 2006 den Senator Sergio De Gregorio drei Millionen Euro bezahlt haben, damit dieser von der Mitte-Links-Koalition unter Romano Prodi zur Forza Italia von Berlusconi wechselt. Berlusconi wollte damit die Regierung von Prodi stürzen, was ihm später auch gelang.

Dabei hatte De Gregorio ausgerechnet der Anti-Korruptionspartei "L'Italia dei Valori", die zu dem Mitte-Links-Bündnis gehörte, den Rücken gekehrt. Der käufliche Senator hatte den fraglichen Geldfluss bereits in der Zeitung "La Repubblica" zugegeben. Zwei Millionen Euro hätte er vom Bestechungsgeld schwarz erhalten, eine weitere Million auf legalem Weg zur Unterstützung seiner Bewegung. De Gregorio habe damals "Schulden bis zum Hals" gehabt. Berlusconi hält dagegen: Er behauptet, die Richter hätten De Gregorio zu einer Falschaussage gedrängt.

Unipol-Prozess: Geheimnisverrat

In dem nach einer Versicherung benannten Verfahren, in die ein Mitarbeiter von "Unipol" verwickelt ist, wurde Berlusconi schon zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der damalige Ministerpräsident Berlusconi hat 2005 ein Abhörprotokoll, dass einen Oppositionspolitiker belasten sollte, an seine Zeitung "Il Giornale" weitergegeben. Das fällt aber unter den Verrat von Dienstgeheimnissen und ist strafbar. Doch Berlusconi geht - wie sollte es auch anders sein - gegen das Urteil in Berufung. Doch auch hier wird er wohl dem Gefängnis entgehen, weil der Prozess im Sommer verjährt.

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