Das Urteil aus Karlsruhe hat die Haushaltsplanung der Ampel torpediert. Einem Medienbericht zufolge soll nun auch das Sondervermögen der Bundeswehr vorerst gesperrt worden sein. Doch das ist so nicht korrekt, wie das Verteidigungsministerium erklärt.
Das Bundesverteidigungsministerium hat einem Medienbericht widersprochen, demzufolge auch das Sondervermögen der Bundeswehr durch die aktuellen Haushaltssperren des Bundesfinanzministeriums betroffen sei.
Es sei "unzutreffend", dass das Bundesfinanzministerium als Reaktion auf das Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts "die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt", erklärte das Wehrressort am Donnerstag. Betroffen seien lediglich über das Sondervermögen gestartete Projekte, die ab 2028 über den regulären Verteidigungsetat weiterfinanziert werden sollten.
Verteidigungsministerium: Sondervermögen von Sperren prinzipiell ausgenommen
Die "Augsburger Allgemeine" hatte am Donnerstag berichtet, der Zahlungsstopp betreffe nicht nur den regulären Wehretat, sondern auch das Sondervermögen der Truppe. Die Zeitung berief sich dabei auf ein Schreiben des Ressorts von Minister Boris Pistorius (SPD).
"Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt", heißt es der Zeitung zufolge in dem Dokument.
Dazu erklärte das Ministerium am Donnerstag, die Haushaltssperre beziehe sich "auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen". Das Sondervermögen sei dabei "prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen".
Richtig sei aber, dass über das Sondervermögen auch Vorhaben vorgesehen seien, deren Finanzierung nicht ausschließlich über dieses abgedeckt sei. Die restliche Finanzierung solle ab dem Jahr 2028 über den normalen Verteidigungshaushalt abgedeckt werden.
Das Ministerium habe deshalb "die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf Weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt", hieß es. "Hier wirkt also zunächst die Haushaltssperre." Dies sei "eine Vorsichtsmaßnahme" während der laufenden Prüfung der Folgen des Verfassungsgerichtsurteils, erklärte das Ministerium.
Das Wehrressort könne aber beim Finanzministerium Anträge stellen, "um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern".
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Urteil aus Karlsruhe stürzt Haushaltsplanung ins Chaos
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Dies hat zur Folge, dass weitere Milliardensummen für Zukunftsvorhaben gefährdet sind.
Da die genauen Auswirkungen auch auf den regulären Haushalt noch unklar sind, entschied das Finanzministerium, vorsorglich bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt zu sperren. Am Mittwoch wurde zudem die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abgesagt, in der letzte Hand an den Haushalt 2024 gelegt werden sollte.
Das Sondervermögen der Bundeswehr war nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine beschlossen worden. Es sollte angesichts der neuen Bedrohungslage in den Worten von Kanzler Scholz eine "Zeitenwende" auch bei der Truppe einleiten. Es gilt aber bislang als nicht von den finanzpolitischen Verwerfungen des Richterspruchs aus Karlsruhe betroffen.
Grund für diese Auffassung ist, dass der Bundestag den mit Krediten in Höhe von 100 Milliarden Euro gefüllten Topf separat im Grundgesetz verankerte. Mit Zustimmung der Union wurde in der Verfassung nicht nur festgeschrieben, wofür das Geld genutzt werden darf, sondern auch, dass die Schuldenbremse hier nicht greift. Darauf hatte besonders die FDP bestanden, um die Mittel extra gut abzusichern.
Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), sagte am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) : "Das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro bleibt weiter vorhanden, da es im Grundgesetz verankert ist. Hier gibt es keine Auswirkungen des Urteils." (afp/dpa/thp)
Offenlegung: Auch unsere Redaktion hatte über den Bericht zur vermeintlichen Sperrung des Sondervermögens berichtet. Nach der Korrektur des Verteidigungsministeriums haben wir den Artikel entsprechend überarbeitet.
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