Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Die im Oktober 2022 beschlossene Mindestlohnerhöhung hat die Kaufkraft von Geringverdienenden deutlich verbessert.

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Die von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 hat einer Studie zufolge die Kaufkraft von Geringverdienenden deutlich verbessert. Der Mindestlohn stieg damit seit seiner Einführung 2015 insgesamt merklich stärker als die Tariflöhne, wie es in der am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) heißt. "Mindestlohnbeziehende können sich heute bei gleicher Arbeitszeit mehr leisten als noch bei der Einführung 2015", so IAB-Direktor Bernd Fitzenberger.

Mindestlohn stieg im Gegensatz zu den Tariflöhnen an

Bis Januar 2022 waren die Tariflöhne stärker angestiegen als der Mindestlohn, erläuterte das IAB. Real stiegen die Tariflöhne demnach seit der Einführung des Mindestlohns 2015 bis Januar 2022 um 3,7 Prozent, der Mindestlohn um 2,2 Prozent. Doch "seitdem hat sich das Blatt gewendet": Zwischen Januar 2022 und September 2023 stieg der Mindestlohn real um 9,3 Prozentpunkte, die Tariflöhne sanken hingegen real um 7,6 Prozentpunkte.

Das sei insbesondere auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 durch die Ampel-Koalition zurückzuführen, erklärte der Leiter der IAB-Arbeitsgruppe Mindestlohn, Mario Bossler. Laut Studie konnten die Mindestlohnerhöhungen den inflationsbedingten Kaufkraftverlust mehr als ausgleichen. "Dies gilt auch, wenn man berücksichtigt, dass Geringverdienende von der Inflation stärker betroffen sind als Besserverdienende", erklärte IAB-Forscher Martin Popp.

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Mindestlohn soll auch 2024 angehoben werden

Zuständig für die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohn ist eine mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Kommission; sie soll sich bei ihrer Empfehlung für die Regierung zur Anpassung des Mindestlohns an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren. Die Ampel-Koalition hob den Mindestlohn 2022 aber einmalig per Gesetz an.

Im Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde steigen, ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese relativ geringen Anstiege gehen auf die Entscheidung der Mindestlohnkommission zurück. Sie war nicht einstimmig erfolgt, sondern gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter, die eine deutlich stärkere Erhöhung gefordert hatten. Vor allem aus der SPD kam danach Kritik. Die Regierung setzte die Empfehlung dennoch um - die Umgehung der Kommission soll ein einmaliger Vorgang bleiben. (afp/jos)

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