Der AfD-Politiker Björn Höcke muss sich Ende Juni erneut wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor dem Landgericht in Halle verantworten. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Konkret geht es um eine Rede des Politikers, die er im Dezember vergangenen Jahres in Gera gehalten hatte. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil eines verbotenen Nazi-Spruchs selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, den zweiten Teil zu rufen. Verhandlungstermine sind für den 24. und 26. Juni geplant.
Das Landgericht Halle hatte
Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn wegen der Rede in Merseburg bis zuletzt abgestritten. Seine Verteidiger haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof. Das Urteil gegen Höcke ist also vorerst nicht rechtskräftig. Im Fall einer Verurteilung wegen des Falls in Gera droht dem Thüringer AfD-Landeschef den Angaben nach eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Höcke gilt als einer der umstrittensten Politiker in Deutschland. Bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Sein Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. © dpa
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