Vor der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag hat Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) vor den Folgen der Reform gewarnt.
Das geplante Gesetz zur freien Wahl von Geschlechtseintrag und Vornamen "vermischt Biologie und Ideologie", sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben). "Gerade für Kinder und Jugendliche halte ich das für gefährlich. Das Selbstbestimmungsgesetz bestärkt sie in ihrer altersbedingten Unsicherheit." Die Bundesregierung werde damit ihrem staatlichen Schutzauftrag für junge Menschen nicht gerecht.
Die CSU-Politikerin fügte hinzu: "Statt Kinder und Jugendliche vor einem Schritt mit gravierenden Folgen zu schützen, hebelt das Gesetz juristisch den Einfluss der Eltern auf ihre Kinder aus." Die "Ampel" suggeriere, "jeder und jede könne und solle neuerdings sein Geschlecht nun frei bestimmen, und damit seien alle pubertären Probleme und Herausforderungen gelöst". Ein Geschlechtswechsel sei in den allermeisten Fällen aber nicht die Lösung.
Auch die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CDU), kritisierte das Gesetz scharf. "Wenn es jedem möglich ist, auf bloßen Zuruf beim Standesamt das Geschlecht jedes Jahr zu ändern, entwertet man auch das biologische Geschlecht gänzlich", sagte sie dem Portal web.de. Es gehe "einfach zu weit", wenn "allein das Gefühl einer Person" darüber entscheiden solle, welchem Geschlecht man angehört.
Die Ampel-Parteien wollen es mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen erleichtern, das im Personenregister eingetragene Geschlecht zu ändern. Dieser Schritt soll künftig über eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Medizinische oder rechtliche Gutachten sollen dafür nicht mehr erforderlich sein.
Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person laut Gesetzentwurf versichern, dass "der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht" und "ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist".
Für Minderjährige gelten abweichende Regelungen. Bei Menschen bis zu einem Alter von 14 Jahren sollen die gesetzlichen Vertreter die Erklärung vor dem Standesamt abgeben. Diese Rolle kann auch ein Familiengericht übernehmen.
Der Bundestag soll den Entwurf am Mittwochabend erstmals diskutieren. Danach geht er zur weiteren Beratung zurück in die Fachausschüsse. © AFP
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