Das Urteil gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit ist rechtskräftig.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verworfen. Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom März 2023 weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Freitag mit (Az.: 5 StR 521/23 ).

Foht hatte in dem Prozess vor dem Landgericht eingeräumt, sich über Jahre von verschiedenen TV-Produzenten und Musikmanagern vier- bis fünfstellige Summen geliehen zu haben, obwohl er wusste, dass er das Geld nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Er habe die finanziellen Mittel benötigt, um MDR-Sendungen umsetzen zu können.

Dass Revision eingelegt wurde, war insofern überraschend, als dem Urteil eine Verständigung aller Beteiligten zugrunde lag. Schon zu Beginn des Prozesses im September 2022 war Foht eine maximale Strafhöhe in Aussicht gestellt worden, wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Das Urteil hatte sich im Rahmen dieses Deals bewegt.  © dpa

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