Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich meist die Frage: Wer bekommt was? Was gehört wem? Müssen größere Geldgeschenke der Schwiegereltern zurückgegeben werden? Der Bundesgerichtshof hat dazu nun ein Urteil gefällt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgt für klarere Verhältnisse beim Umgang mit größeren Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung.
Der Ex-Partner muss seinen Anteil nur dann zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell in die Brüche geht, wie aus einem am Dienstag verkündeten Urteil hervorgeht.
In allen anderen Fällen treffe die Redensart "Geschenkt ist geschenkt" die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein. (Az. X ZR 107/16)
Geschenktes Geld ist entweder ganz oder gar nicht zurückzuzahlen
Ob das Paar verheiratet war oder ohne Trauschein zusammenlebte, spielt für die obersten Zivilrichter keine Rolle. Wer ein Grundstück verschenke oder Geld dafür, hege typischerweise die Erwartung, dass die Immobilie "zumindest für einige Dauer" gemeinsam genutzt werde, hieß es zur Begründung.
Außerdem ist das geschenkte Geld in Zukunft entweder ganz oder gar nicht zurückzuzahlen - bisher hatten die Gerichte die Ansprüche oft nach der Beziehungsdauer berechnet.
Kläger muss Schwiegereltern Großteil zurückzahlen
Der Kläger muss den Eltern seiner langjährigen Partnerin einen Großteil des erhaltenen Geldes trotzdem zurückgeben.
Das Paar hatte für den Kauf eines Hauses im Berliner Umland mehr als 100.000 Euro bekommen. Keine zwei Jahre später war Schluss - so schnell, dass die Eltern damit nach Auffassung des Senats nicht hatten rechnen müssen.
Eine kleine Summe darf der Mann nur deshalb behalten, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) das so entschieden hatte. Dieses Urteil selbst hatten die Schwiegereltern nicht angefochten. (jwo/dpa) © dpa
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