Selbst nimmt US-Präsident Trump auf Twitter kein Blatt vor den Mund. Doch die Gegenrede von einigen seiner Kritiker will sich der Präsident auf dem Kurznachrichtendienst nicht gefallen lassen und blockiert deshalb mehrere Nutzer. Zu Unrecht, wie ein US-Berufungsgericht nun entschieden hat.

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US-Präsident Donald Trump darf Nutzer des Kurzbotschaftendienstes Twitter nicht blockieren, wenn sie seine Einträge kritisch kommentieren. Zu diesem Urteil kam am Dienstag ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die Entscheidung einer Bundesrichterin vom vergangenem Jahr.

Trump verletzte demnach durch seinen Umgang mit Kritikern bei Twitterden ersten Zusatz über Meinungsfreiheit zur US-Verfassung.

Privater Twitter-Account ist "öffentliches Forum"

Die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald war im Mai vergangenen Jahres zu dem Schluss gekommen, dass einigen Nutzern der Zugang zu Trumps Tweets unbestreitbar "als Folge einer Standpunkt-Diskriminierung" verwehrt worden war.

Dass der Präsident niemanden von einem Online-Dialog ausschließen dürfe, weil er eine andere Meinung vertrete, bestätigten nun auch die Berufungsrichter.

Trump argumentierte, dass er nicht in seiner Funktion als US-Präsident, sondern als Privatperson handle, wenn er Nutzer bei Twitter blockiere. Als Nutzer einer privatwirtschaftlichen Internetplattform unterliege dies seinem persönlichen Recht auf freie Meinungsäußerung.

Wie auch Richterin Buchwald unterstrichen die Berufungsrichter jedoch, dass Trump seinen privaten Twitter-Account für eine Vielzahl politischer Ankündigungen nutze.

Sein Twitter-Auftritt sei daher ein "öffentliches Forum". Von der Nutzung dieses Forums dürfe Trumpniemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschließen.

Fall könnte vor den Obersten Gerichtshof gehen

Das Justizministerium, das den Präsidenten vor Gericht vertrat, hat die Möglichkeit, die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof der USA anzufechten. "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts und prüfen mögliche nächste Schritte", erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Geklagt hatte eine Gruppe von Twitter-Nutzern sowie das Knight First Amendment Institute der Colombia University, das sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben hat.

Wie vielen Nutzern der direkte Blick auf Trumps Tweets verwehrt wurde, ist nicht bekannt. Laut Schätzungen waren mehrere hundert Menschen betroffen. (thp/afp)


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