- Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen oder so behandeln.
- Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der AfD statt.
- Der Beschluss gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten.
Das geht aus einem sogenannten Hängebeschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Der Beschluss ist zunächst eine Zwischenentscheidung und gilt so lange, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.
Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.
Gericht kritisiert Verfassungsschützer: Stillhaltezusagen nicht eingehalten
Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben hat. Zur Begründung erklärte es, es "werde in unvertretbarer Weise" in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen.
"Alles" spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannten Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht "hinreichend dafür Sorge getragen" hat, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen.
Vertrauensgrundlage zerstört wegen durchgestochener Informationen
Dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das BfV am Mittwoch durch Medien publik wurde, wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Informationen "durchgestochen" wurden. Die Richter sehen damit die Vertrauensgrundlage "zerstört".
Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.
AfD pocht auf Chancengleichheit
Die AfD hatte bereits Ende Januar einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem dem BfV untersagt werden sollte, die AfD als "Verdachtsfall" oder "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen und zu behandeln. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb, argumentierte die Partei.
Das Verwaltungsgericht erklärte nun, die Einstufung als Verdachtsfall sei zwar nun in der Welt, aber mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.
Den ersten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses hatte das Gericht im Januar noch mit Verweis auf die Stillhaltezusagen des Verfassungsschutzes abgelehnt. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens bestätigte dies später.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hat und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Ausgenommen davon sind AfD-Abgeordnete sowie Kandidaten für Parlamente. Die AfD-Spitze zeigte sich daraufhin empört und warf dem Verfassungsschutz politische Motive vor. (hub/dpa/afp)
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