Beim erweiterten Einsatz von Videokonferenztechnik an Zivil- und Fachgerichten zeichnet sich ein Kompromiss zwischen Bundestag und Ländern ab. Das geht aus Unterlagen für die Sitzung des Vermittlungsausschusses an diesem Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. Im Kern sollen Richter Anträge zum Einsatz der Technik leichter ablehnen können als ursprünglich vorgesehen. Um Strafverfahren geht es bei der Reform nicht.

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Bereits heute können mündliche Verhandlungen per Videokonferenz durchgeführt werden an Zivilgerichten und Fachgerichten wie Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichten. Künftig soll das schon auf Antrag einer Partei geschehen können.

Der Vermittlungsausschuss war nötig geworden, weil Ländervertreter unter anderem zu kleinteilige Vorschriften für Richter fürchteten, die über den Antrag auf Sitzung per Videokonferenz entscheiden sollen. Sie kritisierten auch aus ihrer Sicht zu großen Begründungsaufwand im Falle einer Ablehnung und machten Datenschutzbedenken geltend.

Im Vermittlungsausschuss haben sich Bundesrat und Bundestag den Unterlagen zufolge nun darauf geeinigt, dass der Einsatz der Technik voraussetzt, dass es um "geeignete Fälle" geht und "ausreichende Kapazitäten" vorhanden sind. Eine Ablehnung eines Antrags auf Bild- und Tonübertragung soll der Vorsitzende Richter nur "kurz" begründen müssen.

Ob Verhandlungen auch "vollvirtuell" stattfinden können, bleibt den Ländern überlassen, die entsprechende Vorschriften erlassen müssten, befristet zunächst bis 2033. In diesem Fall könnten alle Beteiligten virtuell teilnehmen. Normalerweise muss zumindest der Vorsitzende Richter oder die Richterin im Gerichtsgebäude sein.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen zeigte sich zufrieden. "Künftig gilt: Wenn jemand per Video an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen will, so soll ihm das auch gestattet werden. Damit werden Kosten und Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger gesenkt und der Zugang zum Recht wesentlich verbessert", sagte er der dpa.   © dpa

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