Berlin - In der deutschen Politik steht jede Bundestagswahl für einen Neustart, der als Diskontinuität bezeichnet wird. Dahinter steckt die Idee, dass jeder Bundestag inhaltlich und organisatorisch unabhängig arbeiten soll. Ganz gleich, ob es sich um eine reguläre Wahl alle vier Jahre oder um eine Neuwahl handelt, endet die Wahlperiode mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags. Das regelt Artikel 39 des Grundgesetzes. Diese Diskontinuität wirkt sich auf drei Ebenen aus:

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Personell verlieren alle Abgeordneten ihr Mandat, sofern sie nicht wiedergewählt worden sind.

Organisatorisch müssen sich Fraktionen und Ausschüsse neu aufstellen. Auch Bundestagspräsidentin oder -präsident müssen neu gewählt werden.

Sachlich verfallen alle Gesetzesentwürfe und sonstige Vorlagen, die der alte Bundestag nicht mehr verabschiedet hat. Sollten diese Vorhaben weiterverfolgt werden, müssen sie den gesamten Gesetzgebungsprozess erneut durchlaufen.

Das sogenannte Diskontinuitätsprinzip verlangt also einen Neubeginn. Ausgenommen davon sind lediglich Petitionen und Angelegenheiten der Europäischen Union.  © Deutsche Presse-Agentur

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