Neben dem EU-Spitzenkandidaten Maximilian Krah hat, ist auch der Zweite auf der AfD-Liste, Petr Bystron, von der Partei praktisch kalt gestellt worden. Aber können die beiden noch ausgetauscht werden?

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Gut zwei Wochen vor der Europawahl hat die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Maximilian Krah gebrochen – der Bundesvorstand hat ein Auftrittsverbot für Krah verhängt. Hintergrund sind umstrittene Äußerungen Krahs zur SS. Auch die Nummer zwei auf der Europaliste der AfD, Petr Bystron, soll wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach dem Willen der Parteispitze nicht mehr auftreten.

Das rückt die Kandidaturen der Politiker bei der Wahl am 9. Juni in den Fokus. Fragen drängen sich auf: Können Kandidaten von der Europawahlliste nachträglich einfach entfernt werden? Ist es möglich, dass sie selbst zurücktreten?

Können Krah und Bystron noch von der Wahl ausgeschlossen werden?

Grundsätzlich gilt: Hat eine Partei die Wahlliste zum Ablauf der Einreichungsfrist zum 18. März 2024 eingereicht, ist eine Änderung ausgeschlossen. Diese Regel findet sich im für deutsche Kandidaten gültigen Europawahlgesetz (EuWG).

Es gibt aber laut Paragraf 12 des EuWG bestimmte Ausnahmen: Wenn ein Kandidat mit deutscher Staatsbürgerschaft stirbt oder nicht mehr wählbar ist, darf die Liste geändert werden. "Der Verlust der Wählbarkeit tritt automatisch ein, wenn jemand infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt", erklärte Susanne Hillen von der Pressestelle der Bundeswahlleiterin.

Eine Person könne demnach ihr passives Wahlrecht verlieren, wenn sie zum Beispiel wegen einer schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Dann könne das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen werden sowie die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

"Darüber hinaus kann das passive Wahlrecht im Einzelfall durch richterliche Entscheidung für die Dauer von zwei bis fünf Jahren in den gesetzlich besonders vorgesehenen Fällen ausdrücklich aberkannt werden", sagte Hillen. Dazu gehören auch Vergehen wie Hochverrat, Landesverrat, Angriffe gegen ausländische Vertreter und Wahlfälschung.

Diese Änderungen in der Wahlliste werden von speziellen Vertretern der Partei, den sogenannten Vertrauenspersonen, gemacht. Sie erleichtern die Kommunikation zwischen den Wahlbehörden und den Parteien und handeln im Namen der Partei. Tritt einer der Ausnahmefälle ein, reicht eine einfache schriftliche Erklärung, um die Liste anzupassen.

Wäre Rücktritt eine Option?

Doch können Kandidaten auch einfach zurücktreten? "Nein, ein zugelassener Bewerber kann vor der Wahl nicht von seiner Kandidatur zurücktreten", hieß es weiter aus dem Büro der Bundeswahlleiterin. Nach EuWG könne ein Wahlvorschlag nach seiner Zulassung nicht mehr geändert werden. "Die Zulassung ist in den Sitzungen des Bundeswahlausschusses am 29. März und 18. April erfolgt."

Zudem beginne nach der zweiten Sitzung, und damit der endgültigen Entscheidung über die Zulassung, der Druck der Stimmzettel durch die zuständigen Gemeindebehörden. Die Stimmzettel könnten dann auch aus rein praktischen Gründen nicht mehr geändert werden.

Aktuell stellt die AfD im Europaparlament neun Abgeordnete. Üblicherweise entspricht bei Europawahlen in Deutschland rund ein Prozentpunkt der Stimmen einem Abgeordnetenmandat. Laut einer Europawahlumfrage der Forschungsgruppe Wahlen vom 17. Mai kommt die AfD bei der Wahl nach derzeitigem Stand voraussichtlich auf 15 Prozent der Stimmen. Krah und Bystron wären als Erst- und Zweitplatzierte auf der AfD-Liste somit Sitze im EU-Parlament sicher.

Aus der CSU gibt es bereits einen Aufruf an Krah, auf ein Mandat zu verzichten. Nach Ansicht des Vorsitzenden der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber (CSU), solle Krah die Wahl nicht annehmen und sich aus der Politik zurückziehen. "Wer im Bundesvorstand nicht mitarbeiten kann, kann erst recht nicht im Europäischen Parlament mitarbeiten", sagte Weber der Mediengruppe Bayern. Die Erwartungshaltung sei deshalb, dass Krah "jetzt klar ankündigt, dass er sein Mandat nicht annimmt und sich komplett zurückzieht", ergänzte Weber.

Weber bezeichnete den Ausschluss als ein "Warnsignal", das allerdings viel zu spät gekommen sei. "Wenn jetzt europaweit selbst bei den Radikalen verstanden wird, dass die AfD die Radikalsten unter den Radikalen sind, dann hoffe ich, dass das auch die Wählerinnen und Wähler erkennen und bei der anstehenden Europawahl ihre Schlüsse draus ziehen", sagte er der Mediengruppe Bayern weiter. (dpa/the)

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